Frau mit ausgestreckter Hand, die ein Pluszeichen für das Symbol für medizinische Gesundheitsversorgung hält. Konzept für Krankenversicherung und Gesundheit. Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheit und Kopierraum.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

 Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung wird bei Kindern ca. 12 - 18 Monate vor der Schulpflicht durchgeführt. Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 37 Abs. 2 SchulG LSA; GVBI.LSA S. 68 vom 22.02.2013) handelt es sich um eine verpflichtende Untersuchung. Sie dient zur Feststellung der altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes in Vorbereitung des anstehenden Schulbesuchs.

Die Untersuchung und Dokumentation des Impfstatus ist weiterhin geregelt im § 9 Abs. 2 des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt (GDG LSA;GVBI. LSA S.1023 vom 2111.1997) sowie im § 34 Abs. 11 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG; BGBI. I S. 1045 vom 20.07.2000)

Auf Wunsch der Eltern oder bei Feststellung einer nicht altersgerechten Entwicklung kann eine individuelle Beratung über eventuelle Förderprogramme erfolgen. Gegebenenfalls ist eine erneute Terminvereinbarung erforderlich.

Zu den Untersuchungen mitzubringen sind: 

  • das Vorsorgeuntersuchungsheft (Gelbes U-Heft)
  • der Impfausweis
  • der ausgefüllte Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
  • wenn vorhanden: Brille, Hörgerät und med. Vorbefunde

Ärztliche Reihenuntersuchung während der Schulzeit (3. und 6. Klasse)

Die ärztliche Reihenuntersuchung für die dritten und sechsten Klassen erfolgt auf Grundlage folgender Gesetzgebungen:

  • § 9 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz Sachsen Anhalt (GDG LSA; GVBI. LSA S. 1023 vom 21.11.1997)
  • § 38 Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt (SchulG LSA; GVBI. LSA S. 68 vom 22.02.2013)
  • Verordnung über schulärztliche Untersuchungen vom 29.08.2000 

Die Untersuchung ist verpflichtend. 

Zu den Untersuchungen mitzubringen sind:  

  • der Impfausweis
  • der ausgefüllte Elternfragebogen

Sonstige Schwerpunkte

  • Schulsportbefreiung
  • Sonderbeförderung
  • Impfberatung / Impfprojekte
  • Bearbeitung von Anträgen für integrative Betreuung

Schuleingangsuntersuchung ab 2026

Seit Juni 2026 verändert sich das Verfahren der Schuleingangsuntersuchung im Salzlandkreis.

Zukünftig wird das Entwicklungsscreening des Kindes zur Feststellung der kognitiven (z.B. Sprache, Motorik, Denk- und Merkvermögen, Aufmerksamkeit, Konzentration), emotionalen und sozialen Reife von geschulten medizinischen Fachangestellten durchgeführt.

Bei bekannten oder in der Untersuchung festgestellten Entwicklungsverzögerungen wird ein Arzt hinzugezogen.

Im Ergebnis soll festgestellt werden, ob Ihr Kind die persönliche Reife für einen Schulbesuch besitzt. Gleichzeitig sollen mögliche Förderbedarfe Ihres Kindes festgestellt werden, so dass Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, diese Defizite mit Ihrem Kind noch bis zum Schuleintritt zu verringern oder zu beheben.

Als körperliche Untersuchung gilt die letzte Vorsorgeuntersuchung des Kindes (U-Untersuchung) vor der Schuleingangsuntersuchung. Das sind die Vorsorgeuntersuchungen U8/U9. (in Abhängigkeit vom Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung). Als Eltern sollten Sie zwingend darauf achten, dass diese Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Kinderarzt wahrgenommen werden und  im gelben U-Heft eingetragen sind. Das erspart Ihnen und Ihrem Kind einen zweiten Arztbesuch im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung.

Neben dem Entwicklungsscreening werden bei Ihrem Kind in jedem Fall ein Seh- und ein Hörtest vorgenommen sowie der Blutdruck, die Größe und das Gewicht gemessen.

Ziel dieser veränderten Verfahrensweise ist es, dass zukünftig wieder alle Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung vor dem Schuleintritt untersucht werden können, damit für alle Kinder in dieser Hinsicht gleiche Voraussetzungen hergestellt werden können.

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