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Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen (IKT-Förderung)

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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen (IKT-RL)" vom 10. Februar 2023 eine bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen mit IKT-Ausstattung einschließlich der objektbezogenen Kopplung der Systeme, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern. Der Salzlandkreis hat für Schulen in eigener Trägerschaft entsprechende Anträge gestellt und bewilligt bekommen.

Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, sofern noch nicht IKT-Ausstattung im erforderlichen Umfang installiert ist, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung an Schulen und entsprechenden eGovernment-Anwendungen den Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu Innovationen ermöglicht und die Voraussetzungen für ein besseres Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Institutionen geschaffen werden. Der Umgang mit digitalen Medien soll geschult werden, um die Medienkompetenz der Schüler zu steigern.


Förderzeitraum: 18.07.2023 – 31.12.2024


Von dem Förderprogramm profitieren im 7. Aufruf die folgenden kreiseigenen Schulen:

  • Berufsbildende Schulen I des Salzlandkreises WEMA Aschersleben
  • Berufsbildende Schulen „Otto Allendorff“ Schönebeck
  • Förderschule „Lebensweg“ Bernburg
  • Sekundarschule „Seelandschule“ Nachterstedt


Bewilligt wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 227.468,50 €. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.



Förderzeitraum: 25.04.2024 - 31.12.2024


Von dem Förderprogramm profitieren im 8. Aufruf die folgenden kreiseigenen Schulen:

  • Gymnasium Carolinum in Bernburg (Saale)
  • Gymnasium „Dr. Frank“ Staßfurt
  • Gymnasium „Friedrich Schiller“ in Calbe (Saale)
  • Förderschule „Lindenstraße“ in Schönebeck (Elbe)
  • Förderschule „Pestalozzi“ in Aschersleben
  • Förderschule „Am Park“ in Wolmirsleben
  • Gemeinschaftsschule „Albert Schweitzer“ in Aschersleben


Bewilligt wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 411.478,20 €. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Der EURI beteiligt sich zu 100 % an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.


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