Befreiung von den Kindertagesbetreuungskosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut wird, richtet sich die Höhe der Betreuungskosten nach Ihrem Einkommen.
Dabei müssen Sie nur so viel Beitrag zahlen, wie Sie nach Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation tragen können – ohne Ihren Lebensunterhalt zu gefährden.
Haben Sie ein geringes Einkommen oder verringert sich Ihr Einkommen deutlich, können Sie eine Befreiung der Kosten beantragen.
Sie können auch eine Befreiung beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherungsgeld,
- Sozialhilfe,
- Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
- Sie können die Betreuungskosten nicht bezahlen.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung in Sachsen-Anhalt