Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 2,60 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlBerichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je FahrzeugGebühr: 1,00 €Vorkasse: Jahttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlJede weitere Ausfertigung eines AnhängerverzeichnissesWelche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- für mehrere Anhänger ist Anhängerverzeichnis möglich, das die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 ersetzt
- Meldung bei der zuständigen Behörde bei:
- Neuzulassung eines Anhängers
- Abmeldung eines Anhängers
- Anhängerverzeichnis wird entsprechend berichtigt oder ergänzt
- weitere Änderungen erfordern Meldung, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort des Fahrzeuges
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
- Anhängerverzeichnis muss zur Umschreibung bei der Zulassungsstelle vorliegen
- ebenso alle Mehrfachausfertigungen
Typisierung
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