Wahlen
Wahlen und Demokratie hängen eng zusammen. Ohne regelmäßige Wahlen gibt es keine Demokratie. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit.
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Aktuelle Wahlen
Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026
Am 06.09.2026 finden die Wahlen zum 9. Landtag des Landes Sachsen-Anhalt statt. Dies hat der Landtag am 13.05.2025 beschlossen.
- Beschluss zur Landtagswahl 2026
- Bekanntmachung des gemeinsamen Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 18 – Aschersleben, 19 – Staßfurt, 20 - Schönebeck und 21 – Bernburg, Einreichung von Wahlvorschlägen u.a. - KWL-LT-01/2025 vom 24. November 2025
- Bekanntmachung des gemeinsamen Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 18 – Aschersleben, 19 – Staßfurt, 20 - Schönebeck und 21 – Bernburg, Bildung des Kreiswahlausschusses - KWL-LT-02/2025 vom 24. November 2025
Formulare zur Bewerberaufstellung
Wahlgrundsätze
Wahlen sind in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
- Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger wählen darf.
- Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.
- Frei bedeutet, dass auf die Wähler kein Druck ausgeübt werden darf.
- Gleich heißt, dass jeder Stimme gleiches Gewicht zukommt.
- Geheim bedeutet, dass niemand wissen darf, wer wie gewählt hat - es sei denn, der Wählende gibt dies selbst bekannt.
Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht:
- Aktives Wahlrecht ist das Recht, an den Wahlen durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken.
- Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) bezeichnet man das Recht einer Person, selbst gewählt werden zu können.
