Der Kreistag
Vorsitzender des Kreistages
Thomas Gruschka
1. stellvertretende Vorsitzende des Kreistages
Claudia Weiss
Entsprechend dem Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt sind die Verwaltungsorgane des Landkreises der Kreistag und der Landrat.
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Kreises und wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Der Kreistag des Salzlandkreises setzt sich aus dem Landrat und 54 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Die Verteilung der 54 Sitze richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Kreistagswahl:
Fraktionen
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens drei Kreistagsmitglieder erforderlich. Einige Parteien und Wählervereinigungen haben sich vor der konstituierenden Sitzung des Kreistages zu Fraktionen zusammengeschlossen. Somit hat das Gremium folgende Zusammensetzung:
Eine Übersicht zur Besetzung der Fraktionen erhalten Sie unter Kreistags-Bürgerinfo.
Kreistagsbeschlüsse vergangener Wahlperioden
Informationen zur Besetzung und der allgemeinen Kreistagsarbeit in den vergangenen Wahlperioden erhalten Sie auf Anfrage über das Kreistagsbüro.
