Zugelassene und registrierte Unternehmen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, z.B. Biogasanlagen, Verbrennungsanlagen, Tierfriedhöfe, usw., unterliegen der Überwachung des Fachdienstes Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz. Es werden amtliche Kontrollen risikoorientiert durchgeführt sowie der innergemeinschaftliche Handel mit tierischen Nebenprodukten, z.B. Hühnertrockenkot, überwacht.
Im Rahmen der Kontrollen werden insbesondere die allgemeinen Hygienebedingungen, baulichen und technischen Gegebenheiten, die Lagerbedingungen sowie die Wirksamkeit der Eigenkontrollen beurteilt. Wesentlicher Bestandteil der Kontrollen ist die Rückverfolgbarkeit.
Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften
Das Veterinäramt achtet im eigenen Zuständigkeitsbereich auf die Einhaltung der Gesetze. Zum Schutz vor Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette sind die Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte für ganz Europa in der Verordnung 1069 / 2009 geregelt. Wichtige Regelungsgegenstände sind die grundsätzliche Registrierungs- und Zulassungspflicht, die Beseitigungspflicht von TNP, die Dokumentation und Rückverfolgbarkeit und der Umgang mit Risikomaterialien. Die Vergangenheit hat die Bedeutung des europäischen Regelungswerks gezeigt.
Ein durch unsachgemäße Verwendung von tierischen Nebenprodukten bedingter Ausbruch von bsph. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Vogelgrippe kann gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit von Tieren und Menschen haben, zu Beeinträchtigungen der Lebensmittel und Futtermittelkette führen und zu weitreichenden Einschränkungen des Warenverkehrs mit Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeit führen.
Gestützt auf die Verordnung (EG) 1069 /2011 konkretisiert die Durchführungsverordnung (EU) 142 / 2011 das „Wie“ mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten innerhalb der Europäischen Union umgegangen werden soll. Sie enthält Festlegungen bspw. wie bestimmte Materialien durch Verbrennung oder Deponierung zu beseitigen sind und welche Hygieneanforderungen eingehalten werden müssen.
In Ergänzung zum Europäischen Recht trifft das Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz (TierNebG) und die Tierische Nebenprodukte -Beseitigungsverordnung weitere Regelungen auf nationaler Ebene. Das Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG-AG) regelt im Bundesland Sachsen - Anhalt insbesondere die Aufteilung der Zuständigkeiten der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium.
Zulassung, Registrierung und Kontrolle von Betrieben
Um die Verbreitung von Krankheitserregern weitestgehend auszuschließen werden alle Betriebe die tierische Nebenprodukte erzeugen, lagern, transportieren verarbeiten oder verwerten regelmäßig überwacht. Dies betrifft u.a. die Einbringung von Gülle in Biogasanlagen, Verbrennung von Tierknochenmehl in Zementwerken, Ausbringung von Gärresten in der ökologischen Landwirtschaft aber auch die Kontrolle von Zoo´s, Tierfriedhöfen oder Krematorien, u.v.m.. Die Folgen der Entstehung und Weiterverbreitung von Tierseuchen sind weitreichen. Sie können zur Schädigung von Tier und Mensch führen und ziehen in der Regel Einschränkungen im Wirtschafts- und Warenverkehr nach sich. Deshalb unterliegt jeder Betrieb mit TNP-Bezug der gesetzlichen Pflicht zur Registrierung oder Zulassung. Über das Formular kann eine Zulassung beantragt werden.
Überwachung des Versands, der Verbringung und des Verkehrs
Der Transport von tierischen Nebenprodukten - insbesondere beim grenzüberschreitenden Verkehr -, wie bspw. für die Biogasherstellung oder Materialien zur Herstellung medizinischer Produkte unterliegen ebenfalls der amtlichen Kontrolle. Durch den weltweiten und somit auch innergemeinschaftlichen Handel von TNP sollen Gefahren der Entstehung und unkontrollierten Weiterverbreitung von Tierseuchen soweit wie möglich ausgeschlossen werden. Die Transporte müssen den gesetzlichen Anforderungen zur Sicherstellung der Gesundheit von Mensch und Tier entsprechen. Deshalb wird die Rückverfolgbarkeit des Warenflusses überwacht und kontrolliert.
Überwachung der Entsorgung
Durch Kontrolle der fachgerechten Beseitigung oder Verwertung von Tierischen Nebenprodukten, wie bspw. bei herrenlosen Tierkörpern (außer Wildtiere) oder illegal entsorgten Schlachtabfällen, soll die Gefahr der Verbreitung von Krankheitserregern ohne Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier eingedämmt werden. Das Veterinäramt agiert hier auch als Ermittlungsbehörde. Hinweise von Bürgern tragen dazu bei, illegal entsorgte tierische Nebenprodukte, zur Minimierung von Risiken der Weiteverbreitung von tierischen Krankheitserregern, schnell einzusammeln sowie fachgerecht zu beseitigen und Verursachern auf die Spur zu kommen. Bei einer illegalen Beseitigung von tierischen Nebenprodukten drohen hohe Geldstrafen bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung. Über das nachfolgende Formular können Hinweise über Plätze gegeben werden, an denen Tierkörper, Teile von Tieren oder Schlachtabfälle illegal beseitigt worden.
Kremierung von Equiden
Die Kremierung von Equiden, also Pferd, Esel oder Maultier, ist für manche Tierhalter eine respektvolle Weise sich vom eigenen Tier zu verabschieden und eine würdige Form der Tierkörperbeseitigung. Dies ist nur in speziell zugelassenen Tierkrematorien erlaubt und beinhaltet die Abholung, Einäscherung sowie Übergabe der Urne oder Beisetzung auf einem Tierfriedhof. Über das folgende Formular kann eine Ausnahmegenehmigung zur Kremierung einer Equide beantragt werden.




