Tierseuchenüberwachung

Eine zuverlässige Datenlage über vorhandene Tierhalter und Tierbestände ist Grundlage für die Tierseuchenüberwachung, insbesondere für eine effektive Tierseuchenbekämpfung.
§ 26 Viehverkehrsverordnung: „Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. …“
Auf telefonische oder elektronische Anfrage wird das Meldeformular zum Ausfüllen zugesandt.

  • Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen im Inland

    Durch regelmäßige Untersuchungen der Tierbestände auf verschiedene Tierseuchenerreger wird der Tierseuchenstatus überwacht. Betriebskontrollen werden risikoorientiert planmäßig sowie anlassbezogen durchgeführt. Weiterhin werden Monitoringproben, z.B. auf Aviäre Influenza bei Haus- und Wildgeflügel, oder Schweinepest, Brucellose und Aujetzkysche Krankheit bei Hausschweinen und Schwarzwild untersucht. Die Probenahme bei Wild erfolgt durch die Jäger, mit denen ein enger Informationsaustausch stattfindet.

  • Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland 

    Tierseuchen können über infizierte Tiere, nicht ausreichend desinfizierte Transportfahrzeuge, Personen und Gegenständen mit vorherigem Kontakt zu infizierten Tieren oder Lebensmittel in heimische Haus- und Wildtierbestände eingeschleppt werden.
    Das BMEL hat wichtige Informationen für Reisende zum Thema Aviäre Influenza (Geflügelpest/ Vogelgrippe) in mehreren Sprachen veröffentlicht:
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

    Auch bezüglich der Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest warnt das BMEL 

    Aus Drittländern ist das Mitbringen von tierischen Erzeugnissen wie Fleisch, Milch und Erzeugnissen daraus verboten.

    Tiere und tierische Nebenprodukte benötigen für die Einfuhr Gesundheitsbescheinigungen. Diese werden vorab elektronisch versendet und im Falle der Einfuhr aus Drittländern durch Grenzveterinärkontrollstellen, innergemeinschaftlich durch die zuständigen Veterinärbehörden geprüft. 

  • Verhütung der Verschleppung von Tierseuchen

    Tierseuchen gehen mit erheblichen Leiden der Tiere und dem Erfordernis der Tötung betroffener und weiterer Tierbestände, sowie massiven wirtschaftlichen Folgen für betroffene Betriebe und dem Handel einher. Deshalb müssen Vorsorgemaßnahmen, insbesondere der Biosicherheit, konsequent umgesetzt und die Mitarbeiter in den Betrieben sensibilisiert werden.
    Auch den Jägern kommt bei der Erkennung von Tierseuchen und der Verhinderung deren Verschleppung eine große Bedeutung zu.

  • Krisenmanagement - Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen

    Nach Feststellung einer anzeigepflichtigen Tierseuche und Sperrung des Ausbruchsbetriebes werden je nach Art der Tierseuche Restriktionsgebiete eingerichtet und betroffene Tiere bzw. Tierbestände tierschutzgerecht getötet. Weiterhin sind umfangreiche epidemiologische Untersuchungen, Probeentnahmen und klinische Untersuchungen erforderlich. Hierzu ist die Mitwirkung der Tierhalter und praktizierender Tierärzte unerlässlich.
    Wesentliche Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Tierseuchen sind auch die Reinigung, Desinfektion, Entwesung und Tierkörperbeseitigung.

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