Fleischhygieneüberwachung

Die Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung erstreckt sich auf amtliche Kontrollen der Fleisch- und Geflügelfleischproduktion vor und nach der Schlachtung. Die Kontrolle innerhalb der Lebensmittelkette beginnt im Herkunftsbetrieb oder bei der Anlieferung des Tieres am Schlachthof und reicht bis zur Ladentheke. Die Fleischhygiene ist also eine wesentliche Aufgabe im gesundheitlichen Verbraucherschutz.


Fleisch- und fischverarbeitende Betriebe sowie handwerklich strukturierte Fleischereien mit und ohne Schlachtung werden risikoorientiert planmäßig und anlassbezogen auf die Einhaltung der umfassenden rechtlichen Anforderungen kontrolliert. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der Hygiene vor, während und nach der Produktion, der Umgang mit tierischen Produkten, bauliche und technische Gegebenheiten, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Produkte sowie die Wirksamkeit der Verfahren nach HACCP-Grundsätzen und die Ergebnisse der Untersuchungen in Eigenkontrolle.

Weitere Aufgaben in diesem Bereich sind:

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Kernstück der Fleischhygieneüberwachung ist die Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung soll sicherstellen, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

    Hausschlachtung

    Auch bei Hausschlachtungen muss eine Fleischuntersuchung und ggf. eine Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden. Eine Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

    Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.

    Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.

    Für die Anmeldung der Durchführung einer Schlachttier- und Fleischuntersuchung wenden Sie sich bitte an die Beliehenen Tierärzte und amtlichen Fachassistenten des Salzlandkreises

  • Allgemeinverfügung zur Ernennung von hinzugezogenen Tierärzten zu amtlichen Tierärzten

  • Beliehene Tierärzte und Amtliche Fachassistenten für den Salzlandkreis (mit Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten)

    Dr. Albert Baumeier

    39435 Borne

    +49 39263 204

    +49 171 7059946


    Peter Berger

    06386 Osternienburger Land

    +49 34979 21353

     

    Dr. Iris Gregorius

    06406 Bernburg (Saale)

    +49 3471 3009210

     

    Dr. Karsten Müller

    39435 Egeln

    +49 39268 98558


    Jens Pietsch

    39240 Barby OT Zuchau

    +49 39295 27120

    +49 170 9666351


    Manfred Schinke

    06425 Alsleben

    +49 34692 21158

    +49 172 1456225


    Dr. Michael Zibolka

    39249 Barby

    +49 39298 3569

    +49 171 3226191

  • Untersuchung auf Trichinen

    Trichinellen sind Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Überträger für den Menschen in Europa ist Fleisch von Hausschweinen, Schwarzwild und anderen Tieren, die für einen Trichinellenbefall empfänglich sind. Menschen könnten durch den Verzehr von infiziertem Fleisch erkranken. Um dies auszuschließen, ist eine Untersuchung bei den entsprechenden Tierarten unerlässlich.

    Im Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises werden Trichinenproben von empfänglichen Tieren aus gewerblicher Schlachtung und von Schwarzwild, welches nicht an Wildverarbeitungsbetriebe abgegeben wird, untersucht.

    Die Untersuchungstage sind Montag, Mittwoch und Freitag.

    Die Trichinenproben können an folgenden Standorten des Salzlandkreises abgegeben werden:

    Bernburg Haus 4 (FD 31)

    Aschersleben Haus 1

    Bürgerbüro Schönebeck

    Thomas-Müntzer-Str. 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Geschwister-Scholl-Str. 157

    39218 Schönebeck

    Gebühren

    Für die Untersuchung auf Trichinen sind gemäß § 5 Fl/GFlH-AG kostendeckende Gebühren zu erheben.

    Seit dem 01.01.2025 gelten folgende Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen:

    • Schwarzwild 12,80 Euro je Probe
    • Gewerblich geschlachtete Hausschweine 32,70 € je Sammelansatz
  • Übertragung der Probenentnahme bei Wildschwein und Dachs durch die Jäger

    Die Probenahme zur Untersuchung von Wildschweinen und Dachsen auf Trichinen ist eine amtliche Tätigkeit, die gemäß § 6 Absatz 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung auf den Jäger übertragen werden kann.

    Diese Übertragung muss vorher vom Jäger  beim Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises beantragt werden. Sie gilt nur für den Salzlandkreis.

    Eine Übertragung der Probenahme darf nur erfolgen, wenn

    1. der Jäger von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist

    (Nachweise über die entsprechende Schulung zur Probenahme durch andere Veterinärbehörden werden anerkannt.)

    und

    • keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.
    • der Jäger Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist und
    • nach § 2b der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder
    • nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild abgibt.

    Die Bescheinigung über die amtliche Schulung zur Trichinenprobenahme ist im Rahmen der Antragstellung vorzulegen.

    Antragsformular

    Gebühren

    Die Gebühren für die Übertragung der Probenahme bei Wildschein und Dachs kann bei dem Mitarbeitern des o.g. Fachdienstes erfragt werden.

    Information

    Nach Ermittlung des Schulungsbedarfs durch die Jägerschaften werden durch FD 31 amtliche Schulungen hierzu angeboten.

  • Dunker`scher Muskelegel

    Der Duncker`sche Muskelegel, auch Alaria alata genannt, ist ein Saugwurm, der u.a. Wildschweine infizieren kann. Die Entwicklungsstadien dieses Saugwurmes können im Bindegewebe und Fettgewebe von Wildschweinen vorkommen. Dabei kann infizierte Wildschweinfleisch ein hohes Gesundheitsrisiko des Menschen darstellen.

    Die Untersuchung auf den Duncker`schen Muskelegel ist nicht Teil der routinemäßigen Trichinenuntersuchung.

    Aufgrund verschiedener Feuchtgebiete im Salzlandkreis erfolgt im Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucehrschutz die Untersuchung auf Duncker`schen Muskelegel risikoorientiert.

    Des Weiteren können vom Jäger ausdrücklich angeforderte Untersuchungen von Scharzwildproben auf Duncker`schen Muskelegel  in unserem Fachdienst beauftragt werden.

    Hierfür geben Sie die entsprechenden Schwarzwildproben mit dem Antragsformular ausgefüllt im Salzlandkreis ab. Die Probenannahmestellen im Salzlandkreis sind:

    Bernburg Haus 4 (FD 31)

    Aschersleben Haus 1

    Bürgerbüro Schönebeck

    Thomas-Müntzer-Str. 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Geschwister-Scholl-Str. 157

    39218 Schönebeck

    Die folgende Gebühr für die vom Jäger ausdrücklich angeforderte Untersuchung von Schwarzwild auf Duncker‘schen Muskelegel (Alaria alata) beträgt:

    • 8,00 € je Probe

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