Programmierer arbeitet am Computer im IT-Büro, gibt Daten ein, programmiert Software und überprüft den Code auf dem Computerbildschirm.

Gemeinnützigkeit Kleingartenverein

Nach § 2 Bundeskleingartengesetz wird eine Kleingärtnerorganisation von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass

  1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
  2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
  3. bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.


Entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 11 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) ist die Aufgabe den Landkreisen übertragen worden. Demzufolge ist der Salzlandkreis für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine im Territorium des Landkreises zuständig.

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

    • Eintrag im Vereinsregister
    • regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung
    • Satzung liegt vor und bestimmt, dass
      1. die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt,
      2. erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und
      3. bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Prüfung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Auszug aus dem Vereinsregister
    • aktuelle Satzung
    • Niederschrift über die Mitgliederhauptversammlung der letzten drei Jahre
    • Rechenschaftsbericht der letzten drei Jahre
    • Kassenbericht der letzten drei Jahre
    • Veranstaltungsplan der letzten drei Jahre
    • die aktuelle fiskalische Anerkennung 
  • Formular

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    8
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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

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