Fischerei
Ausstellung und Verlängerung eines Fischereischeins
Für einen Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins, Jugendfischereischeins, Sonderfischereischeins und Friedfischereischeins nutzen Sie bitte folgende Optionen:
Aus rechtlichen Gründen können elektronisch derzeit nur die Anträge volljähriger Personen bearbeitet werden. Antragsteller unter 18 Jahren oder Antragsteller eines Sonderfischerscheines nutzen bitte den
Benötigte Unterlagen
Erteilung eines Fischereischeines
- Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung
- 1 Passbild
Verlängerung eines Fischereischeines
- bisheriger Fischereischein
- 1 Passbild, wenn kein Verlängerungsfeld im Fischereischein mehr frei ist
Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
- Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung oder der bisherige Fischereischein
- 1 Passbild
Gebühren
Fischereischein und Friedfischfischereischein (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- 1 Jahr: 16,00 EUR
- 2 Jahre: 32,00 EUR
- 3 Jahre: 48,00 EUR
- 4 Jahre: 64,00 EUR
- 5 Jahre: 70,00 EUR
Fischereischein und Friedfischfischereischein (ab vollendetem 14. bis zum vollendetem 18. Lebensjahr)
- 1 Jahr: 10,00 EUR
- 2 Jahre: 20,00 EUR
- 3 Jahre: 30,00 EUR
- 4 Jahre: 40,00 EUR
- 5 Jahre: 50,00 EUR
Fischereischein auf Lebenszeit: 275,00 EUR
Jugendfischereischein pro Jahr: 5,00 EUR
Nächster Termin für Fischerprüfung
Aktuell steht noch kein Termin für die nächste Fischerprüfung fest.
Fischerprüfung
Um einen Fischereischein des Landes Sachsen-Anhalt erhalten zu können, muss eine Fischerprüfung abgelegt werden. Hierbei sind drei Prüfungen zu unterscheiden:
1. Fischerprüfung
Die Fischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Fischereischeines. Diese kann ab dem vollendeten 13. Lebensjahr abgelegt werden. Vor der Ablegung der Fischerprüfung muss jeder Prüfling an einem mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung (Pflichtlehrgang) teilnehmen. Eine Lehrgangsübersicht erhalten Sie jeweils innerhalb der Anmeldefrist auf dieser Internetseite. Die Fischerprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
2. Jugendfischerprüfung
Die Jugendfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Jugendfischereischeines. Dieser wird nur bis zum 18. Lebensjahr erteilt und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung. Personen, die das 7. Lebensjahr, aber noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, können an der Jugendfischerprüfung teilnehmen.
3. Friedfischfischerprüfung
Die Friedfischfischerprüfung berechtigt zum Erwerb des Friedfischfischereischeines. Dieser kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erteilt werden und berechtigt nur zum Friedfischfang. Die Friedfischfischerprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung. Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, können an der Friedfischfischerprüfung teilnehmen.
Gebühren
Die Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung erfolgt durch die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. im VDSF e. V. und deren Rechtsnachfolger, denen die obere Fischereibehörde nach § 15 b FischPrüfO die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Fischereibehörde des Salzlandkreises.
- Fischerprüfung (ab vollendetem 18. Lebensjahr): 60,00 EUR
- Fischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 30,00 EUR
- Jugendfischerprüfung: 25,00 EUR
- Friedfischfischerprüfung (ab vollendeten 18. Lebensjahr): 55,00 EUR
- Friedfischfischerprüfung (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr): 25,00 EUR
Anmeldung zur Fischerprüfung
Die Fischerprüfungen des Salzlandkreises finden in der Regel im Frühjahr und im Herbst statt und werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Anmeldung ist dann online auf dieser Internetseite möglich.
Die Termine für das gesamte Bundesland finden Sie auf der Internetseite der >>Landesverwaltung (Rubrik Termine).
Termine der Jugendfischer-, Friedfischfischer- und Fischerprüfung
Die Prüfungstermine der Jugend- und Friedfischfischerprüfung werden durch die jeweiligen Mitgliedsvereine selbst festgelegt und müssen mind. zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Anträge auf Zulassung zur Jugend- und Friedfischfischerprüfung sind bei den jeweiligen Mitgliedsvereinen bis spätestens 4 Wochen vor deren Prüfungstermin zu stellen.
Die Fischerprüfung ist mindestens einmal jährlich durch die Fischereibehörde durchzuführen. Dieser Prüfungstermin wird durch die Fischereibehörde des Salzlandkreises ebenfalls zwei Monate vorher öffentlich bekannt gegeben.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt online auf dieser Seite. Innerhalb des Anmeldezeitraumes finden Sie hier ein Online-Anmeldeformular und die erforderlichen Anlagen (Übersicht Lehrgänge und Informationsblatt).
Ferner können Sie sich im Internet auf der Homepage www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de zum einen über die Prüfungstermine der Jugendfischer-, Friedfischfischer- und Fischerprüfung informieren und zum anderen können Sie zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung neben dem Pflichtlehrgang eine Fischerprüfung simulieren.
