Beratung und Unterstützung für minderjährige Kinder (§ 18 Abs. 1 SGB VIII)

Der Fachdienst Jugend und Familie bietet Müttern und Vätern kostenlose Beratung und Unterstützung:

  • bei der Vaterschaftsfeststellung
  • bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen

Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vorhandene Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung)
  • Unterhaltstitel
  • ab dem 16. Lebensjahr Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung

Unterhaltspflichtige, deren Kinder nicht durch den Fachdienst Jugend und Familie vertreten werden, haben nur einen Anspruch auf allgemeine Rechtshinweise zur Unterhaltspflicht.

  • Ansprechpartner

    Der Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

    A, B, X, Y

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    C, D, E, F, Wa-Wh

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    G, J, L

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    H, I, P, St

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    K

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    M, N, U, V, Wi-Wz

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Q, R, T, Z

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    S, O

    Keine Mitarbeitende gefunden.

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