Beratung und Unterstützung für minderjährige Kinder (§ 18 Abs. 1 SGB VIII)
Der Fachdienst Jugend und Familie bietet Müttern und Vätern kostenlose Beratung und Unterstützung:
- bei der Vaterschaftsfeststellung
- bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen
Zum Beratungsgespräch sind mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- vorhandene Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung)
- Unterhaltstitel
- ab dem 16. Lebensjahr Nachweis über die Schul- oder Berufsausbildung
Unterhaltspflichtige, deren Kinder nicht durch den Fachdienst Jugend und Familie vertreten werden, haben nur einen Anspruch auf allgemeine Rechtshinweise zur Unterhaltspflicht.
Ansprechpartner
Der Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
A, B, X, Y
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