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Fachwerkhäuser in Schönebeck
Schleuse in Bernburg (Saale)
Saalefee unterwegs auf der Saale

Beistandschaften (§ 55 SGB VIII)

Sofern eine Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, den Fachdienst Jugend und Familie zum Beistand ihres Kindes zu bestellen. Das bedeutet, der Fachdienst Jugend und Familie wird beauftragt, ggf. die Vaterschaft zu klären und die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Der Beistand vertritt das Kind in notwendigen Gerichtsverfahren und kann in dessen Namen auch Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.

Die Beistandschaft kann der Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge allein zusteht. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist der Elternteil antragsberechtigt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Die Beistandschaft schränkt die elterliche Sorge nicht ein. Sie kann jederzeit schriftlich aufgehoben werden. Automatisch endet sie mit der Volljährigkeit des Kindes

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Die Beistandschaft“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Grundsätzlich entstehen keine Verwaltungskosten, im gerichtlichen Verfahren können jedoch Kosten anfallen.

Für eine Terminvereinbarung zur Beantragung der Beistandschaft setzen Sie sich bitte mit dem für die Führung von Beistandschaften zuständigen Ansprechpartner in Verbindung.

  • Ansprechpartner

    Der Ansprechpartner richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

    A, B, X, Y

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    C, D, E, F, Wa-Wh

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    G, J, L

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    H, I, P, St

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    K

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    M, N, U, V, Wi-Wz

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Q, R, T, Z

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    S, O

    Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

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    +

    Kleiner

    Strg
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    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern