Jugendhilfeberater

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.

Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 9, Förderbereich I Jugendhilfeberaterinnen und Jugendhilfeberater in Jugendberufsagenturen (JUBE).

  • Ziel

    Der/Die Jugendhilfeberater/in ist Bindeglied zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Gebietskörperschaft. Das Ziel besteht in der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Dritten Buches Sozialgesetzbuch, Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Jugendberufsagentur und der Beratung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Ausbildung oder das Erwerbsleben.

  • Inhalte

    Insbesondere soll der/die Jugendhilfeberater/in zusätzliche, das heißt nicht pflichtige Tätigkeiten, in der rechtskreisübergreifenden Fallarbeit der Jugendberufsagentur übernehmen und diese organisatorisch und inhaltlich unterstützen. Dazu zählen nachfolgende Aufgaben:

    • Klärung des vermuteten Hilfebedarfs und Lotsenfunktion in die einzelnen Themenfelder des ansässigen Jugendamtes,
    • Initiierung, Moderation und Qualitätsentwicklung von rechtskreisübergreifenden Besprechungsformaten (zum Beispiel Fallbesprechungen),
    • Qualitätsentwicklung der Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe,
    • Qualitätsentwicklung zwischen dem Bereich Jugendhilfe und den Schulen am Übergang von der Schule in den Beruf,
    • Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern und Begleitung von Vernetzungsaktivitäten sowie
    • Mitwirkung bei der Evaluation der Jugendberufsagentur, Qualitätsentwicklung der Jugendberufsagentur unter Beachtung der Ziele in der jeweiligen Gebietskörperschaft, Umsetzung des Kommunikationskonzeptes der Jugendberufsagentur und Planung, Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen im Rahmen der Jugendberufsagentur.
  • Durchführungszeitraum

    Im Salzlandkreis kommt der/die Jugendhilfeberater/in für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 zum Einsatz.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

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