Umwelthygiene & Infektionsschutz
Gesundheitszeugnis nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz
I. Onlinebelehrung
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Bürger ohne deutsche SprachkenntnisDie Onlinebelehrung wird in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Italienisch, Russisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch und Ukrainisch.
II. Präsenzbelehrung im Fachdienst Gesundheit
Hinweise zur AnmeldungFür die Anmeldung zur Präsenzbelehrung verwenden Sie bitte das Terminvergabeformular. Gerne können Sie sich auch telefonisch anmelden unter:
Ort
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung
- Tätigkeiten im Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und im Schülerpraktikum sind mit entsprechenden Dokumenten vor Ort nachzuweisen
- unter 18-jährige bringen zur Veranstaltung die formlose Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung der Eltern mit
Kosten/Gebühren
Gebühren für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung: 28,20 EUR
Eine Gebührenbefreiung ist bei folgendem Nachweis möglich:
- Bundesfreiwilligendienst
- Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr
- Schülerpraktikum
Zahlungsmöglichkeiten:
- EC-Karte (bevorzugt)
- Barzahlung
- Zahlung auf Rechnung (nur für Firmen)
Bürger ohne deutsche Sprachkenntnis
Die Präsenzbelehrung wird nur in deutscher Sprache angeboten. Die Belehrung kann daher nur in Begleitung eines Dolmetschers erfolgen.
Termine herfür vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer:
Infektionsschutz
Allgemeiner Infektionsschutz
Aufgabenschwerpunkt
- Verhütung und Bekämpfung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten
- Empfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
- Beratung zu erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Eindämmung von Ausbruchsgeschehen
Wer ist zur Meldung von übertragbaren Krankheiten gesetzlich verpflichtet?
- Labore, Ärzte, Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen
Fristen
- Die Meldung ist unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden der Erkrankung gemeldet werden.
Wo kann ich mich melden?
Gesundheitsamt Salzlandkreis
Sachgebiet Umwelthygiene und Infektionsschutz
Weiterführende Informationen und Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz
Robert-Koch-Institut
BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche AufklärungErregersteckbriefe
Masern
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinischen Einrichtungen fördern.
Daher müssen bestimmte Personengruppen nachweisen, dass bei ihnen alle Masernimpfungen (2) erfolgt sind. Diese Personengruppen sind:- alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Eintritt in eine Kita oder Schule
- alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind oder dort betreut werden
- alle nach 1970 geborenen Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten
- Asylbewerber und Geflüchtete spätestens vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft.
Wo kann ich mich impfen lassen?
- Bitte nehmen Sie für eine Impfung Kontakt zu Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Betriebsarzt auf.
Wo melde ich mich?
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Gesundheit - Masernschutz.de
Infektionsschutzgesetz
InfektionsschutzTuberkulose, HIV- und STI-Beratung
Aufgabenschwerpunkte
- Maßnahmen und Verhütung zur Bekämpfung der Tuberkulose (Tbc)
- Ermittlung und Betreuung von Kontaktpersonen
- Beratung der Erkrankten und Kontaktpersonen
- Blutentnahmen, Quantiferontest
- Röntgenüberweisungen für Erkrankte und Kontaktpersonen
- Nachsorge für die an Tbc-Erkrankten
- STI- Beratung mit Bluttest
- HIV-Beratung mit Bluttest
Weiterführende Informationen
Robert-Koch-Institut Ratgeber Tuberkulose
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Erregersteckbrief TbcHYSA Netzwerk
Das Netzwerk Hygiene in Sachsen-Anhalt (HYSA) wurde im Oktober 2010 gegründet. Antibiotikaresistente Erreger sind ein ernst zu nehmendes infektiologisches Problem, das alle Institutionen des Gesundheitswesens (Kliniken, Praxen, Pflegeheime, Pflegedienste, Rettungs- und Transportdienste) und Personal verschiedener Gesundheitsfachberufe gemeinsam betrifft.
Aufgabenschwerpunkt
- Austausch zwischen der Krankenhaushygiene der Krankenhäuser, Reha-Kliniken und den ambulanten Pflegediensten zu ständig neuen Erkenntnissen bei übertragbaren Erkrankungen
Weiterführende Informationen
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Aufgabenschwerpunkte
- Die Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung ist für alle Personen, die als Prostituierte tätig sind, vor Beginn ihrer Tätigkeit sowie in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben
- Bei Personen unter 21 Jahren findet die Beratung jedes halbe Jahr und bei Personen über 21 Jahren jährlich statt
- Das Gesundheitsamt stellt den Personen eine Bescheinigung über die durchgeführte Beratung aus. Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausführung der Tätigkeit erteilt das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.
Beratungsstelle
Magdalena: Mobile Beratung für Sexarbeiter:innen
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Prostituiertenschutzgesetz
Umwelt- und Kommunalhygiene
Trinkwasserhygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Überwachung des Trinkwassers auf seine Beschaffenheit, so dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit auszuschließen ist
- Regelmäßige Beprobung von
- zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen
- Eigenwasserversorgungsanlagen
- Mobilen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Verkaufswagen)
- Gebäudewasserversorgungsanlagen
Vorgaben für den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage
Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt folgendes anzuzeigen:
- Die Errichtung der Wasserversorgungsanlage
- Die Wiederinbetriebnahme bzw. die Inbetriebnahme
- Bauliche oder auch betriebstechnische Veränderungen an der Wasserversorgungsanlage
- Übergang des Eigentums der Wasserversorgungsanlage
- Stilllegung der Wasserversorgungsanlage
- Bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen ist die voraussichtliche Dauer des Betriebs zu melden.
Diese Anzeigen haben vier Wochen vor Beginn der Errichtung, Inbetriebnahme oder Veränderung zu erfolgen.
Weiterführende Informationen
Badewasserhygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Überwachung der öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen, in denen Wasser zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird
- Regelmäßige Beprobung von
- Frei- und Hallenbädern
- Badeseen
Weiterführende Informationen
Infektionsschutzgesetz
Landesrecht Sachsen-Anhalt - Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 13. Dezember 2007Überwachung des Trink- und Badewassers auf Legionellen
Aufgabenschwerpunkte
- Überwachung der Betreiber öffentlicher und gewerblicher Wasserversorgungsanlagen, da diese zu regelmäßigen Untersuchungen ihrer Anlagen auf Legionellen verpflichtet sind
- Regelmäßige Beprobung
Weiterführende Informationen
Objekthygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Überwachung von öffentlichen Einrichtungen, dazu gehören u.a. Schulen, Kindertagesstätten, Horte, Alten- und Pflegeheime
- Sportstätten, Badeanstalten, Schwimmhallen
- Medizinische Einrichtungen, z.B. Physiotherapien, ambulante Pflegedienste, Arzt- und Zahnarztpraxen
- Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege, z.B. Kosmetiksalons, Tattoostudios
- Friedhofwesen
- Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, z.B. Supermärkte, Drogeriemärkte
Weiterführende Informationen
Kommunalhygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Beratung bei Schädlingsbefall
- Vorortbesichtigung bei angezeigtem Befall des Grundstücks
- Veranlassung von Maßnahmen zur Beseitigung des Befalls
- Beratung bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen
- Kostenpflichtige Probeentnahme mit Laboranalyse
Weiterführende Informationen
Infektionsschutzgesetz
Landesrecht Sachsen-Anhalt - Verordnung über die Feststellung und Bekämpfung eines Befalls mit tierischen Schädlingen (Schädlingsbekämpfungsverordnung - SchädBekVO) vom 14. Februar 1996- Beratung bei Schädlingsbefall
Krankenhaushygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken einschließlich deren Trinkwasserleitungssysteme und Therapiebecken
- Infektionshygienische Überwachung der Rettungsdienste
- Infektionshygienische Überwachung der Dialyseeinrichtungen
Weiterführende Informationen
Bauhygiene
Aufgabenschwerpunkte
- Beratung und Mitwirkung bei öffentlichen Bauvorhaben
- Erstellung von fachspezifischen Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben
- Beratung und fachliche Mitarbeit im Rahmen der Bauleitverfahren der Kommunen
- Bauabnahmen bei öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen
Weiterführende Informationen
