Kompetenzagentur

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.

Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 4, Förderbereich D Kompetenzagenturen (KA).

  • Ziel und Zielgruppe

    Ziel der Kompetenzagentur ist, niedrigschwellige Unterstützungsangebote einzurichten, die jungen Menschen berufliche Perspektiven eröffnen und den Übergang in eine Berufsausbildung vereinfachen. Zur Zielgruppe gehören förderungsbedürftige junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren und in Ausnahmefällen bis unter 35 Jahren.

  • Inhalt

    Die Unterstützungsangebote begleiten die Teilnehmenden intensiv. Im Mittelpunkt steht eine sozialpädagogische und ganzheitlich ausgerichtete Einzelfallhilfe für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Förderanspruch zum Beispiel in Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Die Angebote beziehen die Eltern sowie weitere Erziehungsverantwortliche und Bezugspersonen in die Begleitung ein und pflegen einen intensiven Kontakt mit regionalen Unternehmen.

    Insbesondere folgende Elemente können Teil des Unterstützungsangebotes sein:

    • Einzelfallberatung und Begleitung der Teilnehmenden,
    • soziale Gruppenangebote,
    • Eltern- und Familienarbeit (zum Beispiel Informationsveranstaltungen),
    • fachlicher Austausch der beteiligten Akteure im Hilfesystem,
    • Abstimmung mit den Akteuren der Rechtskreise Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Achtes Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch,
    • Koordinierung von Hilfsangeboten und darüberhinausgehende Netzwerkarbeit,
    • aufsuchende Arbeit, zum Beispiel in der ländlichen Region, sowie
    • Mobilitätsunterstützung zur Wahrnehmung einschlägiger Termine.
  • Durchführungszeitraum

    Im Salzlandkreis werden aktuell zwei Projekte der Kompetenzagentur umgesetzt. Das Projekt „Kompetenzagentur YOUthPoints“ mit ihren vier Anlaufstellen für förderungsbedürftige junge Menschen jeweils in den Mittelzentren Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt wird im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2026 umgesetzt. Das Projekt „MOVE“ als mobile Kompetenzagentur zur Kontaktaufnahme zu potentiellen Teilnehmenden vor Ort im ländlichen Raum wird im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 30.11.2027 durchgeführt.

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