Job-Koordination für Geflüchtete (JOKO)

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen. Die Grundlage für die Durchführung und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“.

Es gelten die Regelungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt „REGIO AKTIV“, Teil 2 Besondere Regelungen, Abschnitt 1, Förderbereich L Job-Koordination für Geflüchtete (JOKO).

  • Ziel und Zielgruppe

    Das Ziel des Projektes ist die Integration geflüchteter Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die Zielgruppe sind anerkannte geflüchtete Menschen sowie Personen, die über einen Aufenthaltstitel nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes verfügen, und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten. § 3 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

  • Inhalte

    Die Job-Koordinatorinnen und Job-Koordinatoren leisten für die Zielgruppe individuelle Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung. Sie sollen ergänzend zu den Leistungen und Angeboten der Jobcenter kleine und Kleinstunternehmen als mögliche Arbeitgeber erschließen und zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Hierfür sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten mit Angeboten zur Verbesserung der Sprachkompetenz und beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten verknüpft werden.

    Je Landkreis und kreisfreie Stadt können bis zu zwei Vollzeitäquivalente für die Job-Koordination gefördert werden. Sie soll in der Regel als Teil der Kommunalverwaltung in die Strukturen des örtlich zuständigen Jobcenters eingebunden sein.

    Jährlich soll die Job-Koordination je Vollzeitäquivalent regelmäßig 40 Personen aus der Zielgruppe in das Projekt aufnehmen. Die Arbeit mit der Zielgruppe beinhaltet insbesondere nachfolgende Aufgaben:

    • gezielte Akquise von Stellenangeboten für die beschriebene Zielgruppe neben den Dienstleistungen und Angeboten der (gemeinsamen) Arbeitgeber-Services der Arbeitsverwaltung,
    • enge Abstimmung und Kooperation mit dem Jobcenter,
    • die Koordinierung beruflicher Weiterbildungen und Sprachkurse für die Teilnehmenden bei Einbeziehung der Arbeitgebenden; die berufliche Weiterbildung sowie die Sprachkurse selbst sind nicht förderfähig nach dieser Richtlinie,
    • die Betreuung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden vor und während der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sowie
    • die beschäftigungsbegleitende Unterstützung bis zu zwölf Monate nach Aufnahme der Beschäftigung, soweit kein anderes geeignetes, konkretes Angebot der Nachbetreuung besteht; Ziel ist es, Abbrüche zu verhindern, die Nachhaltigkeit der Beschäftigung zu erhöhen und die erfolgreiche Teilnahme an Weiterbildungen und Sprachkursen zu fördern.
  • Durchführungszeitraum

    Das Projekt „Job-Koordination für Geflüchtete“ wird im Salzlandkreis für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis 31.10.2028 umgesetzt.

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