Brandschutz & Denkmalschutz

Brand- und Denkmalschutz

Untere Denkmalschutzbehörde

  • Aufgabenschwerpunkte

    • Bearbeitung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisanträgen
    • Zustands- und Baumaßnahmenkontrollen von Kulturdenkmalen
    • Zustimmung von Bauanträgen
    • verwaltungstechnische Zuarbeiten für Landesförderungen und andere Programme
    • Beratung der Bürger, Kommunen und Planer zu allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    • Mitwirkung in förmlichen Planungsverfahren
    • Treffen von Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen auf geschichtlichem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet
    • Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetz
    • Prüfung und Bestätigung der Fördermittelanträge, deren Verwendungsnachweise und Steuerbescheinigungen
  • Kontakt

    +49 3471 684-1833

  • Rechtliche Grundlagen

Vorbeugender Brandschutz

  • Aufgabenschwerpunkte

    • Durchführung der Brandsicherheitsschauen gemäß BrSchG § 3(4) und BrSchG § 19 in Verbindung mit der Verordnung über die Brandsicherheitsschau in Objekten innerhalb des Landkreises zum Schutz vor den von Bränden und Explosionen ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt.
    • Erfassung, Gegenüberstellung und Wertung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
    • Planung von Maßnahmen, die die Ausbreitung von Bränden verhindern sowie die wirksame Brandbekämpfung gewährleisten.
    • Feststellung von Brand verursachenden und anderen brandschutztechnischen Mängeln sowie die Anordnung und Überwachung ihrer Behebung.
    • Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz, dem Bauordnungsamt, den Polizeibehörden, Bezirksschornsteinfegermeister und mit anderen Behörden der Gefahrenabwehr.
    • Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren durch Prüfung von Projekten und Fertigung von Stellungnahmen zum bautechnischen Brandschutz sowie Teilnahme an Bauabnahmen.
    • Kontrolle über ordnungsgemäße Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Kreiseinsatzleitstelle des Salzlandkreises entsprechend der Forderungen in Baugenehmigungen.
  • Kontakt

    +49 3471 684-1833

  • Formulare

  • Rechtliche Grundlagen


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    2. Farben umkehren

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