Aufenthaltserlaubnis als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:

    • der Bund
    • die Bundesländer
    • Gemeinden

    Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn

    • Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
    • im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

    Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

    Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

    Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

    Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 100,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: 98,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html
    Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für 3 Jahren erteilt, wenn Sie nicht kürzer im Bundesgebiet arbeiten sollen. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Antragsfrist: 8 Wochen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

    Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.

  • Urheber

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  • Farben umkehren

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    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

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    ⌥option
    ⌘command
    –
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –