Rotes Fahrzeugkennzeichen (05er-Kennzeichen) für Prüfungsfahrten beantragen
Leistungsbeschreibung
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch beispielsweise für Prüfungsfahrten. Bei diesen Fahrten testen anerkannte Sachverständige, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Sie können ein rotes Fahrzeugkennzeichen beantragen, das mit der Nummer „05“ beginnt. Dafür müssen Sie zu einer der folgenden Einrichtungen gehören:
- technische Prüfstelle
- technischer Dienst, vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt
- anerkannte Überwachungsorganisation
Die Erlaubnis erhalten Sie befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.
Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein besonderes Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Kfz-Zulassungsbehörden
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlGebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach VerwaltungsaufwandVorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.htmlGebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach VerwaltungsaufwandRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.