Fahrzeugscheinheft für Probe- und Überführungsfahrten mit 06er-Kennzeichen führen

  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge fahren, die zugelassen wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa, wenn sie zu einer Prüfungsfahrt genutzt, zum Verkauf überführt oder zur Probe gefahren werden. In diesen Fällen können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt.

    Damit Sie als Händlerin beziehungsweise Händler, Hersteller oder Werkstatt Fahrzeuge mit roten Kennzeichen fahren dürfen, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Dort tragen Sie alle Fahrzeuge und die entsprechenden Fahrten ein, die Sie mit dem roten Kennzeichen durchgeführt haben. Sie müssen Ihr Fahrzeugscheinheft tauschen, wenn es voll oder ungültig geworden ist.

    Sie müssen das Fahrzeugscheinheft bei jeder Fahrt mitführen. Vor jeder Fahrt tragen Sie folgende Daten ein:

    • das Datum der Fahrt
    • Beginn und Ende
    • Fahrzeugführerin beziehungsweise Fahrzeugführer mit Anschrift
    • die Fahrzeugklasse
    • Hersteller des Fahrzeuges
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    • Fahrtstrecke

    Weitere Daten, die eingetragen werden müssen:

    • Hubraum in Kubikmeter
    • Nennleistung in Kilowatt
    • nur bei Krafträdern: Leermasse in Kilogramm   
    • Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, soweit nicht bekannt, Baujahr
    • zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
    • zulässige maximale Achslast in Kilogramm
    • Höchstgeschwindigkeit in Kilometer pro Stunde

    In folgenden Fällen müssen Sie Ihr Fahrzeugscheinheft der zuständigen Behörde vorlegen:

    • Die Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist abgelaufen.
    • Sie benötigen das rote Kennzeichen nicht mehr.
    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt.
  • An wen muss ich mich wenden?

    Kfz-Zulassungsbehörden

  • Voraussetzungen

    • Sie haben erfolgreich ein rotes Kennzeichen beantragt.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
    Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen als Inhaberin oder Inhaber des roten Kennzeichenschilds die Aufzeichnungen 1 Jahr lang nach Erstellung aufbewahren und den zuständigen Personen jederzeit auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Sie müssen das Fahrzeugscheinheft schnellstmöglich austauschen, nachdem es ungültig geworden ist.

    Aufbewahrungsfrist: 1 Jahr

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

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    ⌥option
    ⌘command
    =

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    ⌘command
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

    –