Internationalen Zulassungsschein beantragen
Leistungsbeschreibung
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörde
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
- bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr internationaler Zulassungsschein ist ein Jahr lang gültig. Danach können Sie ihn um ein weiteres Jahr verlängern.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Rechtsgrundlage
Kurztext
- internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ermöglicht Reisen außerhalb der EU mit eigenem Kraftfahrzeug
- internationaler Zulassungsschein ist Übersetzung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in mehrere Sprachen
- innerhalb der EU genügt Zulassungsbescheinigung Teil I
Typisierung
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