Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland lebt und eine Schusswaffe oder Munition in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) erwerben möchten, benötigt eine Erlaubnis.
Für die Erlaubnis müssen Sie folgende Angaben machen:
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über Ihre Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Anschriften
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
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über die Waffe:
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bei Schusswaffen:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Waffengesetzes
- Gegebenenfalls Beschusszeichen der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (Commission internationale permanente pour l’epreuve des armes a feu portatives – CIP)
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bei sonstigen Waffen:
- Anzahl und Art
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bei Schusswaffen:
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über die Munition:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen
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über Ihre Person:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.
Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen finden Sie im Bescheid.