Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen nicht mehr nutzen möchten, können Sie seine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gekennzeichnet sind
- Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gekennzeichnet sind
Nachdem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Auch nach Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 24 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 25 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 17 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Was sollte ich noch wissen?
Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.
Sie dürfen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem Fahrzeug fahren, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dies erlaubt. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Schrottplatz sein.
Weiterführende Informationen
Kurztext
- zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichen sind zum Beispiel
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gekennzeichnet sind
- Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gekennzeichnet sind
- zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen wird abgemeldet und darf danach auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden
- Kennzeichen kann für ein Jahr reserviert werden für mögliche Wiederzulassung
- zulassungsfreie Fahrzeuge mit Kennzeichen sind zum Beispiel
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen in Sachsen-Anhalt
Typisierung
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