Betreuer bestellen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

    Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Betreuungsverfügung

      Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer für Sie vom Betreuungsgericht (Amtsgericht) als Betreuer eingesetzt werden soll. Damit können Sie vorher dafür Sorge tragen, dass das Gericht im Betreuungsfall nicht eine für Sie völlig fremde Person zum Betreuer bestellt.

    • Hinweiskarte

      Mit der Hinweiskarte können sie darauf aufmerksam machen, dass Sie eine Vorsorgervollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellt haben.

  • Was sollte ich noch wissen?

  • Typisierung

    3

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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