Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsbeschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den Landkreis oder kreisfreie Stadt, in der die Hofstelle liegt.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
-
Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Genehmigungsfiktion: 1-2 Monate
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Kurztext
- Landpachtvertrag regelt die Verpachtung beziehungsweise Pachtung einer landwirtschaftlichen Fläche
- sowohl Verpächterinnen oder Verpächter als auch Pächterinnen und Pächter müssen den Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
-
zuständige Stelle kann Landpachtvertrag beanstanden und aufheben, wenn
- geschlossene Landpachtvertrag zu ungesunder Flächenverteilung führt, insbesondere Anhäufung von Land
- dadurch unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
- Pachtpreis unangemessen hoch ist
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Abschluss des Landpachtvertrages melden in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Abschluss des Landpachtvertrages melden in Sachsen-Anhalt
Typisierung
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