Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Errichtung von einzelnen Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung für diese Bauarbeiten.

    Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, mit welchen einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

  • Verfahrensablauf

    Eine Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie digital oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht und welche Baumaßnahmen er umfasst.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu ergänzen beziehungsweise zu beheben.
  • An wen muss ich mich wenden?

    untere Bauaufsichtsbehörde

  • Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung:

    • wenn der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist
    • das beschriebene Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag (digital oder schriftlich)

    Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/search
    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab: - Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung - Erwartete Kosten der Bauausführung Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung sind auf die Gebühr für die Baugenehmigung anzurechnen, soweit sie 150 € übersteigen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Frist: 0-3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Anträge / Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Ihnen eine Teilbaugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

  • Kurztext

    • Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
    • Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
    • nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
    • notwendig für den Beginn von Bauarbeiten von einzelnen genehmigungspflichtigen Teilen vor Erteilung einer Baugenehmigung
    • Antrag auf Verlängerung digital oder in Textform
    • Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
    • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
  • Typisierung

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