Feuerwehrkelle

Prostituiertenschutz

Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt, verträgliche Arbeitsbedingungen geschaffen, Gefahren und Risiken in der Prostitution zurückgedrängt und Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung bekämpft werden. Kernelemente sind die Einführung einer Anmeldepflicht für Prostituierte und einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbetreibende.

Der Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr, Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten ist zuständig für

  • Führen des Informations- und Beratungsgespräches
  • Erstellung Anmeldebescheinigung für Prostituierte
  • Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
  • Erteilung der Stellvertretererlaubnis eines Prostitutionsgewerbes
  • Erlaubniserteilung einer Prostitutionsveranstaltung

Der Fachdienst Gesundheit ist zuständig für die gesundheitliche Beratung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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