Schülerbeförderung

Wenn Ihr Kind im Salzlandkreis wohnt und eine Schule besucht, welche nicht fußläufig erreichbar ist, ist der Salzlandkreis für die Beförderung oder Kostenerstattung bzw. Kostenentlastung zuständig.

Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Ausstellung einer Schülerfahrkarte zur Nutzung der Angebote im ÖPNV.
  2. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung erfolgt die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr.
  3. Erstattung/ Entlastung von verauslagten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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