Schülerbeförderung
Wenn Ihr Kind im Salzlandkreis wohnt und eine Schule besucht, welche nicht fußläufig erreichbar ist, ist der Salzlandkreis für die Beförderung oder Kostenerstattung bzw. Kostenentlastung zuständig.
Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ausstellung einer Schülerfahrkarte zur Nutzung der Angebote im ÖPNV.
- Bei körperlicher oder geistiger Behinderung erfolgt die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr.
- Erstattung/ Entlastung von verauslagten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule.
Voraussetzungen
Je nach beantragter Leistung gelten folgende Voraussetzungen:
Ausstellung einer Schülerfahrkarte zur Nutzung der Angebote im ÖPNV
- Wohnhaft im Salzlandkreis
- Besuchte Schule = nächstgelegene Schule
Bei körperlich oder geistiger Behinderung erfolgt die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr
- Wohnhaft im Salzlandkreis
- Besuchte Schule = nächstgelegene Schule
- Körperlich/ geistige Behinderung (Nachweis erforderlich)
Erstattung/ Entlastung von verauslagten Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule
- Wohnhaft im Salzlandkreis
- Besuchte Schule = nächstgelegene Schule
- Nachweis der erstandenen Kosten für den Schulweg erforderlich
Gebühren
Für die Beantragung werden keine Gebühren erhoben.
Fristen
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf eine Kostenentlastung (anteilige Rückerstattung der Fahrtkosten). In diesen Fällen ist ein Eigenanteil in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr zu bezahlen:
- Besuch der Schuljahrgänge 11 und 12 eines Gymnasiums, Besuch der Schuljahrgänge 11 bis 13 einer Gesamtschule, einer Gemeinschaftsschule oder einer Freien Waldorfschule oder
- Besuch einer Berufsfachschule, einer Fachschule, einer Fachoberschule oder eines Beruflichen Gymnasiums.
Formulare
