ÖPNV (Aufgabenträger)
Die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs sind für die Organisation des ÖPNV zuständig. Die Aufgabenträger sind notwendig, weil sich Mobilität im öffentlichen Verkehr nicht von selbst nach den Gesetzen der Marktwirtschaft (Angebot und Nachfrage) organisiert und nicht kostendeckend von den Verkehrsunternehmen angeboten werden kann. Die Sicherung der Mobilität ist jedoch Teil der Daseinsvorsorge des Landkreises für die hier lebenden Menschen. Der Salzlandkreis ist zuständig für die Daseinsvorsorge im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr.
ÖPNV-Plan des Landes Sachsen-Anhalt
Nahverkehrsplan Salzlandkreis
Am 05.12.2018 beschloss der Kreistag den "Nahverkehrsplan 2020 - 2030 für den Salzlandkreis".
- Nahverkehrsplan 2020 - 2030 für den Salzlandkreis
- Anlage 1 | Raumstruktur im Salzlandkreis
- Anlage 2 | Schulstandorte
- Anlage 3.1 | Fahrschülerbeziehungen Grundschüler
- Anlage 3.2 | Fahrschülerbeziehungen Sekundar- und Gemeinschaftsschüler
- Anlage 3.3 | Fahrschülerbeziehungen Gymnasiasten
- Anlage 3.4 | Fahrschülerbeziehungen Förderschüler
- Anlage 3.5 | Fahrschülerbeziehungen Berufsschüler
- Anlage 4.1 | Liniennetz Salzlandkreis (08.2017)
- Anlage 4.2 | Liniendaten zum Regionalverkehr
- Anlage 5 | Touristische Ziele
- Anlage 6 | Ziele im Alltagsverkehr
- Anlage 7.1 | Netz und Bedienkonzept
- Anlage 7.2 | Stadtverkehr Bernburg
- Anlage 7.3 | Stadtverkehr Schönebeck
- Anlage 7.4 | Stadtverkehr Aschersleben
- Anlage 7.5 | Stadtverkehr Staßfurt
- Anlage 7.6 | Mindestbedienung der Gemeinden
- Anlage 8.1 | Verbundgebiet marego (04.2018)
- Anlage 8.2 | Tarif im Verbundgebiet marego (08.2018)
Gesamtberichte des ÖPNV des Salzlandkreises nach Art. 7 (1) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Rechtsgrundlage
