Zahnärztlicher Dienst
Aufgabenschwerpunkte
- Reihenuntersuchungen sowie Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen
- Heranführen an das zahnärztliche Umfeld, an altersgerechte Mundhygiene und an zahnfreundliche Ernährung
- Prävention und Früherkennung von Zahnschäden sowie Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen
- Ausstellen von Zahngesundheitspässen
- Förderung der Chancengleichheit aller Kinder und Familien
- Patienten- und Elternberatung
- Öffentlichkeitsarbeit und Aktionstage
- Epidemiologische Erfassung der Untersuchungsdaten und Gesundheitsberichterstattung
- Erstellen von zahnärztlichen Gutachten
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA), § 9 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen und Gruppenprophylaxe in Schulen und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung, § 21 Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)
- Durchführung bei Kindern von 0-12 Jahren, in Ausnahmefällen bis 16 Jahren
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), §13, Kinder- und Jugendzahngesundheit
- Die Gesundheitsbehörde berät Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtige, Erzieher und Lehrer; Durchführung Untersuchungen und Gruppenprophylaxe
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), § 38, Gesundheitspflege und Prävention
- Die Schulbehörde hat die Pflicht, Maßnahmen der Gesundheitspflege und Prävention möglich zu machen, Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme an Maßnahmen der amtsärztlichen Schulgesundheitspflege einschließlich der Sucht- und Drogenberatung verpflichtet
Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG), § 18, Medizinische Betreuung
- Begleitende zahnärztliche Untersuchungen sind in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu organisieren
Ansprechpartner im Zahnärztlichen Dienst
Aschersleben
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Zahnärztlicher Notdienst
Beschreibung
Für plötzlich auftretende Krankheitsfälle der Zähne und des Mundraumes bieten die Zahnärzte Sachsen-Anhalts ihren Patienten in der sprechstundenfreien Zeit überall im Land Notfall-Sprechstunden an. Sie werden von Zahnärzten abgehalten, die dafür an den Wochenenden und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden. Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist in regionalen Zeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt. Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle eingerichtet – beispielsweise Schmerzen, eitrige Entzündungen oder auch Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und -linderung und zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.
(Quelle: Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt)
Anlaufstellen im Salzlandkreis
Rettungsleitstelle Salzlandkreis (Aschersleben, Bernburg, Schönebeck, Staßfurt):
Krankenhaus Schönebeck:
Krankenhaus Calbe:
Die 4 Säulen der Zahngesundheit
Beschreibung
1. Säule: Häusliche Mundhygiene
Die Zähne sollten mindestens 2x täglich nach dem Essen für etwa 3 Minuten geputzt werden. Für Kinder gilt: ab dem ersten Zahn bis zum 9. Lebensjahr sollten die Zähne mit Unterstützung der Eltern geputzt werden. Beim Zähneputzen ist auf geeignete Zahnbürsten zu achten. Der Härtegrad der Bürsten richtet sich hier nach der Empfindlichkeit des Zahnfleisches.
2. Säule: Stärkende Fluoride
Fluoride haben eine Schutzwirkung - sie sorgen dafür, dass Zahnschmelz unempfindlicher gegenüber Karies wird. Es wird daher empfohlen, täglich fluoridhaltige Zahnpasta und ab dem 6. Lebensjahr 1x wöchentlich Fluoridgel zu nutzen. Auch fluoridiertes Speisesalz fördert die gesunde Zahnentwicklung.
Bei Kindern ist auf eine altersgerechte Dosis an Fluorid zu achten.
3. Säule: Zahngesunde Ernährung
Unsere Ernährung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zahngesundheit. Der Verzehr von Süßigkeiten und süßen Getränken sollte daher in Maßen erfolgen. Es wird empfohlen, diese idealerweise zu den Hauptmahlzeiten einzunehmen, statt öfter zu naschen. Der Zahnschmelz wird weniger oft angegriffen und der Zahn ist weniger anfällig für Karies.
4. Säule: Zahnarztbesuch
Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch kann Zahnproblemen vorsorgen. Für Erwachsene wird eine Kontrolle 2x jährlich empfohlen. Für Kinder ab dem ersten Zahn 1x jährlich.
Downloads
- Datenschutz-und Einverständniserklärung für Kitas und Schulen
Weiterführende Informationen
Bundesärztekammer: Fluoridierungsmaßnahmen zur Prophylaxe von Zahnkaries
Verein für Zahnhygiene: Wie putze ich meine Zähne richtig?
Kassenzahnärztliche Zahnvereinigung: Erste Hilfe bei Zahnunfall
Der Zahngesundheitspass der LAG Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt e.V.
indergesundheit-info.de: Ihr Portal zur Kindergesundheit
Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin: Wo kann man einen Kinderzahnarzt finden?
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt: Zahnärztliche Prävention
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt: Zahnärztliche Patientenberatung
