Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für verfahrensfreie Bauvorhaben beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Verfahrensablauf
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtli-chen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
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Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauauf-sichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
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Zahlen Sie die Gebühren.
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörde
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (digital oder schriftlich)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
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Erwartete Kosten der Bauausführung
Vorkasse: Neinhttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1Für die Zulassung einer Abweichung oder BefreiungVorkasse: Neinhttps://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1Für die Zulassung einer AusnahmeRechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- § 74 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Baugebührenverordnung (BauGVO)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.
Weiterführende Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Kurztext
- Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Anforderungen, Zulassung bei verfahrensfreien Bauvorhaben
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Urheber
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
4Anträge / Formulare