Baubeginn anzeigen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.
Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Sie können die Baubeginnsanzeige online oder schriftlich einreichen.
Beachten Sie die Fristen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn Ihres Bauvorhabens gegeben sind.
Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.
Sie können innerhalb von 3 Monaten ab dem angezeigten Baubeginn mit den Bauarbeiten beginnen. Wenn die Bauaufsichtsbehörde andere Anweisungen gibt, müssen Sie diese beachten .
An wen muss ich mich wenden?
untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Sie haben eine Teilbaugenehmigung, Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Mindestens eine Woche vor Baubeginn Das gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben.
Antragsfrist: 1 Woche
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und Sie danneventuell eine Geldstrafe zahlen.Die Genehmigung, Bauvorlagen und bautechnische Nachweise müssen ab Baubeginn auf der Baustelle vorliegen .
Weiterführende Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht der Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bauaufsichtsbehörde finden sie hier:
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales – Baugenehmigung
Kurztext
- Anzeige des Baubeginns Entgegennahme
- Baubeginn eine Woche vorher anzeigen
- Baubeginn nach mehr als dreimonatiger Unterbrechung von Bauvorhaben anzeigen
- Baubeginn bei Wiederaufnahme von Bauvorhaben anzeigen
- zuständig: Untere Bauaufsichtsbehörde
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Baubeginn anzeigen in Sachsen-Anhalt
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Baubeginn anzeigen in Sachsen-Anhalt
Typisierung
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