Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA
  • Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von Anlagen beginnen möchten.

    Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor Erteilung der Genehmigung beginnen möchten. Die Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage ist gebührenpflichtig.
     

  • Verfahrensablauf

    Eine Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich.

    Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:

    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welchen Bauantrag sich Ihr Antrag auf Teilbaugenehmigung bezieht. Geben Sie an, mit welchen Baumaßnahmen Sie vorzeitig beginnen möchten.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen. 
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       
  • An wen muss ich mich wenden?

    untere Bauaufsichtsbehörde

  • Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Teilbaugenehmigung zur Änderung von baulichen Anlagen, wenn:

    • der Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Änderungen vollständig ist und
    • die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
    • Falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
      • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
      • Lageplan
      • Bauzeichnungen 
      • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für die Teilbaugenehmigung betragen: 50 bis 1.500 €.

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Teilbaugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

     
    Die Gebühr für die Teilbaugenehmigung wird auf die Gebühr für die Baugenehmigung angerechnet, wenn die Gebühr für die Teilbaugenehmigung höher als 150 € ist.
     

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Teilbaugenehmigung erhalten.

    Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.

    Sie können die Teilbaugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
     

  • Bearbeitungsdauer

    Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum. Ausnahme: Die Bauaufsichtsbehörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Frist: 0-3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

  • Anträge / Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
       
  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie eine Teilbaugenehmigung haben, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
     

  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage
    • nur möglich bei eingereichtem Bauantrag
    • notwendig für den Beginn von Bauarbeiten von einzelnen genehmigungspflichtigen Teilen für die Änderung vor Erteilung einer Baugenehmigung 
    • Antrag per Onlineservice oder in Textform notwendig
    • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    4

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.