Salzlandkreis - 21 Fachdienst Soziales

Adresse

Ermslebener Straße 77, 06449 Aschersleben, Stadt
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Salzlandkreis, 21 Fachdienst Soziales , 06400 Bernburg (Saale), Stadt

Öffnungszeiten

  • Montag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00-12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Der Fachdienst Soziales berät über und bearbeitet im Wesentlichen folgende Leistungen:

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

tritt ein für Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit an der Gesellschaft eingeschränkt oder hiervon bedroht sind. Die Leistung soll diese Personen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungen der Hilfe zur Pflege tritt ein für pflegebedürftige Personen, die ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können

Hilfe zum Lebensunterhalt tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen

für Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII (65 und x Monate) noch nicht erreicht  haben und befristet erwerbsgemindert sind, soweit sie nicht mit erwerbsfähigen Personen zusammenleben;

für Personen bis 15 Jahre, wenn diese nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben;

für Personen von 16 bis 18 Jahren, wenn diese selbst erwerbsunfähig sind und nicht mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben;

für Personen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Altersrente beziehen.


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt ein, wenn keine Ansprüche bei anderen Sozialleistungsträgern bestehen bzw. wenn deren Leistungen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen

für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind;

für Personen ab Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII (65 und x Monate).


Hilfe zur Gesundheit tritt ein für Personen, die nicht krankenversichert sind


Übernahme der Leistungen der Krankenbehandlung vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe zur Familienplanung

Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft


Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

für Personen, bei denen besondere Lebensumstände mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind


Hilfe in anderen Lebenslagen

Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

Altenhilfe

Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Bestattungskosten


Wohngeld/Wohnungsbauförderung 

Freistellung von Wohnraum von der Belegungsbindung

Gewährung von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

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