Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer um die Klassen A, CE und DE erweitern

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzen, können Sie diese um die Klassen A, CE und DE erweitern.

    • Mit der Klasse BE können Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer für Pkw arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
      • B
      • BE
      • L
    • Mit der Klasse A können Sie als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
      • AM
      • A1
      • A2
      • A
    • Mit der Klasse CE können Sie als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
      • C1
      • C1E
      • C
      • CE
      • T
    • Mit der Klasse DE können Sie als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer arbeiten. Sie berechtigt für die Ausbildung folgender Klassen:
      • D1
      • D1E
      • D
      • DE

    Damit Sie Ihre Erlaubnis erweitern können, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und, je nach gewünschter Fahrlehrererlaubnis, mindestens seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Fahrerlaubnisbehörden

  • Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
    • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
    • Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen.
    • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
    • Sie besitzen Die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
    • Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag
    • Geburtsurkunde
    • Lebenslauf
    • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
    • Führerschein (Kopie)
    • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
    • Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
    • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • wer Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer besitzt, kann  diese um die Klassen A, CE und DE erweitern
      • mit Klasse A Arbeit als als Motorradfahrlehrerin oder Motorradfahrlehrer möglich
      • mit Klasse CE Arbeit als Lkw-Fahrlehrerin oder Lkw-Fahrlehrer möglich
      • mit Klasse DE Arbeit als Bus-Fahrlehrerin oder Bus-Fahrlehrer möglich
    • damit Erlaubnis erweitert werden kann, mindestens seit 3 Jahren Fahrerlaubnis Klasse und mindestens seit 2 Jahren Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D erforderlich
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3

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