Waffen und Munition Erlaubnis beantragen zur Brauchtumspflege

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.

  • Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen,
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.
  • An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

    Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des § 16 Waffengesetzes.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis Ihres Bedürfnisses durch Nachweis der Brauchtumsschützenvereinigung
    • Nachweis, dass Ihre Waffen und / oder Ihre Munition sicher aufbewahrt werden
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: EUR 50

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    nein

  • Weiterführende Informationen

    Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Kurztext

    • Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition Erteilung für Brauchtumsschützen und zur Brauchtumspflege
    • wird für Einzellader-Langwaffen sowie bis zu 3 Repetier-Langwaffen und Munition ausgestellt
    • Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung erforderlich
    • Verwaltungsgebühr: EUR 50
    • zuständig: Kreispolizeibehörden
       
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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