Abwehrender Brandschutz

Aufgabenschwerpunkte

Im Aufgabenbereich Brandschutz wird zwischen vorbeugendem Brandschutz und abwehrendem Brandschutz unterschieden.

Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf alle Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten.

Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt, die durch Brände und Havarien entstehen.

Weitere Schwerpunkte in diesem Bereich bilden die Kreisausbildung und die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ).

  • Kfz-Werkstatt

    • Wartung, Überprüfung und Reparatur der feuerwehrtechnischen Geräte
    • Inspektion, Wartung und Reparatur an Einsatzfahrzeugen
    • Lagerhaltung und Einkauf von Ersatzteilen
    • Führen von Kontrollprüflisten, Geräteprüfkarten und Prüfnachweisen
    • fahrzeugtechnische und ausrüstungstechnische Überprüfung von Feuerwehrfahrzeugen der FF des Salzlandkreises
  • Atemschutzwerkstatt

    • Wartung, Überprüfung und Reparatur aller Atemschutzgeräte, Pressluftflaschen und Atemschutzmasken, Vorbereitung von TÜV-Überprüfungen
    • Wartung, Überprüfung und Reparatur der Chemikalienschutzanzüge
    • Betrieb, Wartung und Instandsetzung der Atemschutzübungsstrecke
    • Lagerung und Beschaffung von Ersatzteilen
    • Führen von Kontrollprüflisten und Geräteprüfkarten
  • Schlauchwerkstatt

    • Reinigung, Prüfung und Reparatur der Feuerlöschschläuche
    • Nachweisführung
  • Pumpenwerkstatt

    • Überprüfen von Feuerwehrpumpen auf ihre Leistung nach Norm
    • Reparatur von Feuerwehrpumpen aller Art
    • Nachweis durchgeführter Pumpenprüfungen
  • Aus- und Weiterbildung

    • Aufsicht über das Handeln der Kommunen sowie Feuerwehren in Abstimmung mit Risikoanalysen
    • Kontrolle der Einhaltung der Ausbildungsinhalte gemäß Feuerwehrdienstvorschriften der Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren des Salzlandkreis
    • Prüfungen von Satzungen der Feuerwehr
    • Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene
    • Koordinierung, Organisation und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung der Feuerwehr Einsatzkräfte
    • Anfertigung von Statistiken
    • Organisation von Lehrgängen der Freiwilligen Feuerwehren auf Landes- und Kreisebene sowie Einheiten für besondere Einsätze nach dem BrSchG
    • Organisation der Lehrgänge für die Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises auf Landesebene am IBK Heyrothsberge

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