Waffen
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition ist in Deutschland streng geregelt und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (nicht zum Führen!) von Schusswaffen und Munition wird in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.
Neben dem Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses (bei Jägern in der Regel der Jagdschein, bei Sportschützen eine Bescheinigung des Schießsportverbands) muss die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers gegeben sein.
Die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt, wobei die gleichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen wie bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte gelten.
Der Salzlandkreis ist auch zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz (Erlaubnis zum Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen, sowie zum Vorderlader- und Böllerschießen).
Formulare
- Antrag Erteilung Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz
- Antrag Erteilung Erlaubnis nach Waffengesetz
- Antrag Erteilung Erlaubnis nach Waffengesetz (schießsportlicher Verein/jagdliche Vereinigung)
- Antrag Erteilung Kleiner Waffenschein
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition
- Antrag Erwerbsberechtigung
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag Waffenbesitzkarte
- Antrag Waffenbesitzkarte - Erbe
- Anzeige Erwerb Schusswaffe
- Anzeige Waffenveräußerung
- Anzeige Vernichtung Schusswaffe
- Formulare Landesschützenverband (Bedürfnisnachweis)
- Antrag zur Ein- und Austragung von Schusswaffen - Europäischer Feuerwaffenpass (EFP)
- Nachweis des Bedürfnisses nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 Sprengstoffgesetz (SprengG)
