Feuerwehrkelle

Waffen

Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition ist in Deutschland streng geregelt und bedarf grundsätzlich der Erlaubnis.

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz (nicht zum Führen!) von Schusswaffen und Munition wird in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.

Neben dem Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses (bei Jägern in der Regel der Jagdschein, bei Sportschützen eine Bescheinigung des Schießsportverbands) muss die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers gegeben sein.

Die Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen wird durch den Kleinen Waffenschein erteilt, wobei die gleichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen wie bei der Erteilung der Waffenbesitzkarte gelten.

Der Salzlandkreis ist auch zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoffgesetz (Erlaubnis zum Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen, sowie zum Vorderlader- und Böllerschießen).

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.