Jugendschutz
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz umfasst die gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie zum Beispiel Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren.
Die Zuständigkeit des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes liegt im Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr.
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