Verkehrsorganisation & Gewerblicher Kraftverkehr
Verkehrsorganisation
- Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für
- die Beschilderung von öffentlichen Straßen
- zur Verkehrseinschränkungen von Baumaßnahmen
- zu Verkehrsverboten und Umleitungen
- Durchführung von Verkehrsschauen auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen
- Überprüfung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs
- Organisation von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Fachaufsicht über die örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden
In den Kfz-Zulassungsstellen/Bürgerbüros Aschersleben und Schönebeck (Elbe) werden folgende Anträge entgegengenommen:
- Antrag auf Befreiung vom Anlegen des Sicherheitsgurtes gem. § 21a StVO
- Antrag auf Befreiung vom Tragen des Schutzhelmes gem. § 21a StVO
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Menschen
- Vorlage des Schwerbehindertenausweises ist erforderlich
- Vorlage des Feststellungsbescheides des Landesverwaltungsamtes (Referat 307 / Schwerbehindertenrecht) über die Feststellung des Grades der Behinderung und erteilter Merkzeichen
- Vorlage eines Passbildes im Original bei den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und Bl (Blind)
Formulare Straßenverkehrswesen
- Antrag Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- Antrag Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung mit AG
- Antrag Ausnahmegenehmigung Schwerbehinderte ohne AG
- Antrag Ausnahmegenehmigung Sicherheitsgurt Schutzhelm
- Antrag Ausnahmegenehmigung Verkehrsbeschränkungen
- Antrag Ausnahmegenehmigung-Sonntagsfahrverbot
- Antrag Erlaubnis nah § 29 Abs. 3 StVO für landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Antrag Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsgrund
Formulare Veranstaltungen / übermäßige Straßennutzung (§ 29 StVO)
Ansprechpartner für alle Anträge der Verkehrsorganisation des Salzlandkreises (Verkehrsbehördliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse nach StVO)
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Gewerblicher Kraftverkehr
Der gewerbliche Kraftverkehr umfasst die Bereiche Güterkraftverkehr, Personenbeförderung und öffentlicher Linienverkehr.
- Bearbeitung von Angelegenheiten des gewerblichen Güterkraftverkehrs (Güterkraftverkehrserlaubnisse, Erteilung von Lizenzen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr)
- Bearbeitung von Angelegenheiten der entgeltlichen und geschäftsmäßigen Personenbeförderung (Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Erteilung von Genehmigungen im Mietwagenverkehr mit PKW und den Verkehr mit Taxen sowie die Erteilung von Genehmigungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz)
- Bearbeitung von Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs (Erteilung von Genehmigungen für Fahrpläne und Fahrplanänderungen, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen, Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen)
Formulare Güterkraftverkehr
- Merkblatt Güterkraftverkehr
- Antrag auf Erteilung Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz
- Anlage zum Antrag auf Erlaubnis der Gemeinschaftslizenz
- Eigenkapitalbescheinigung Güterkraftverkehr
- Eigenkapital-Zusatzbescheinigung Güterkraftverkehr
- Fahrzeugliste Güterkraftverkehr
- Hinweisblatt zur Datenerhebung
- Erklärung Einsetzung Verkehrsleiter
- Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen oder beglaubigter Kopien
- Antrag auf Erteilung Ersatzurkunde
- Antrag auf Erteilung Fahrerbescheinigung
- Verlusterklärung Güterkraftverkehr
Formulare Personenverkehr
- Merkblatt - Genehmigung PBefG
- Antrag - Genehmigung nach PBefG
- Eigenkapitalbescheinigung Straßenpersonenverkehr
- Eigenkapital-Zusatzbescheinigung Straßenpersonenverkehr
- Fahrzeugliste
- Personalliste
- Hinweisblatt zur Datenerhebung
- Antrag - Austausch von Fahrzeugen Personenbeförderung
- Antrag - Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse
- Antrag - Erteilung zusätzlicher Auszüge Personenbeförderung
- Antrag - Entbindung von der Betriebspflicht Taxen
- Verlusterklärung Personenbeförderung
Ansprechpartner
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Straßenbauverwaltung
- Genehmigung von Zufahrten zu Kreisstraßen
- Genehmigung von Sondernutzungen an Kreisstraßen (z.B. Werbetafeln)
- Entscheidungen zur Abgrenzung von Gemeingebrauch und Anliegergebrauch an Kreisstraßen
- Entscheidungen zu Verunreinigungen und unbefugten Veränderungen an Kreisstraßen
Formulare Straßenbauverwaltung
Ansprechpartner
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