Wirtschaftliche Jugendhilfe
Das Team der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist zuständig für die finanzielle Abwicklung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
Wir prüfen Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern sowie Kostenbeteiligung der Eltern und sorgen für die rechtssichere Auszahlung bzw. Abrechnung von Leistungen. Die gesamte finanzielle Umsetzung der Jugendhilfeleistungen obliegt im Ergebnis der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Dabei arbeiten wir eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, Pflegekinderdienst, freien Trägern sowie weiteren Fachstellen zusammen. Unser Ziel ist es, junge Menschen und Leistungsberechtigte finanziell abzusichern und eine bedarfsgerechte Unterstützung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Die bedarfsgerechte Unterstützung bezieht sich maßgeblich auf den zu leistenden Unterhalt und die Krankenhilfe für den jungen Menschen. Darüber hinaus können auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse beantragt werden (Siehe Formulare).
Unser Team berät Sie gern zu Fragen der Kostenbeteiligung, der Antragstellung und zu Ihren Rechten und Pflichten.
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Zu den Leistungen zählen insbesondere:
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII)
- Intensive pädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
- Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 SGB VIII),
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie
- gemeinsame Wohnformen für Mutter oder Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII).
Werden Leistungen in Einrichtungen außerhalb des Elternhauses bzw. Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht, werden grundsätzlich die Eltern nach Maßgabe der §§ 91 ff. SGB VIII zu einem Kostenbeitrag aus Einkommen herangezogen. Im letzteren Fall ist auch ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes an den Fachdienst Jugend und Familie zu entrichten.
Formulare
- Antrag auf Zahlung einer einmaligen Beihilfe (gemäß Leistungstabelle für die Gewährung von Beihilfen vom 01.01.1024)
- Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß §§ 13 Abs. 3, 19, 39, 41, 42 sowie 42a SGB VIII
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
- Antrag auf einen erweiterten Ganztagsplatz ab dem 01.08.2019 entsprechend § 3 Abs. 4 KiFöG LSA
