Koordinierungsstelle Vormundschaften & Pflegschaften
Ehrenamtliche Vormundschaft / Pflegschaft - Was ist das?
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen, der anstelle der Eltern die Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen übernimmt. Wird den Eltern nur ein Teil der rechtlichen Verantwortung entzogen, wird eine Pflegschaft angeordnet.
Als gesetzliche Vertretung des Minderjährigen entscheiden Sie unabhängig über all das, was normalerweise Eltern bestimmen. Dies umfasst beispielsweise Bereiche wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitssorge, das Recht Hilfen für das Kind zu beantragen sowie die Vermögenssorge. Sie stehen dem Minderjährigen zur Seite, unterstützen in allen wichtigen Lebensbereichen und setzen sich für dessen Interessen ein.
Ziel ist es, unter Beachtung der Interessen des Minderjährigen eine gute Lebenssituation zu schaffen, damit der Start in das spätere eigene und selbständige Leben gelingt. Grundlegend ist dabei der regelmäßige Kontakt mit dem minderjährigen Kind oder Jugendlichen, um ein Vertrauensverhältnis und persönliche Beziehung aufzubauen.
Wer kann ehrenamtlicher Vormund werden?
Zum ehrenamtlichen Vormund kann eine geeignete volljährige Person durch das Gericht bestellt werden. Dies können Verwandte, Pflegeeltern oder ehrenamtlich tätige Personen sein.
Betreuer des Kindes oder Jugendlichen im Heim dürfen nicht Vormund werden.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Die Zeit sich mit der individuellen Situation eines jungen Menschen vertraut zu machen und sich um eine solche verantwortungsvolle Aufgabe zu kümmern,
- Zuverlässigkeit, Empathie und Geduld, um eine persönliche Bindung zum Minderjährigen aufbauen zu können,
- Kooperationsbereitschaft,
- die Fähigkeit, sich bei Schwierigkeiten und Fragen rechtzeitig Hilfe zu holen,
- die Bereitschaft, sich mit Verwaltung und Behörden auseinanderzusetzen sowie
- die Bereitschaft zur Weiterbildung.
Rechtliche und pädagogische Kenntnisse sind keine Bedingung. Ebenso müssen Sie den Minderjährigen nicht im eigenen Haushalt aufnehmen.
Wie werde ich ehrenamtlicher Vormund?
Melden Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail bei der Koordinatorin Vormundschaften / Pflegschaften des Fachdienstes Jugend und Familie des Salzlandkreises.
In einem unverbindlichen, persönlichen Kennenlerngespräch kann diese Ihnen alle Fragen rund um die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft / Pflegschaft beantworten und Sie selbst haben die Möglichkeit die eigene Motivation, Vorstellungen und auch mögliche Grenzen zu besprechen. Sollten Sie interessiert sein, erhalten Sie einen Fragebogen, welcher zusammen mit den beizubringenden Unterlagen als Bewerbung eingereicht werden kann. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob die Übernahme einer Vormundschaft das passende Ehrenamt für Sie ist.
Was wir Ihnen bieten?
- Vorbereitung auf Ihre Aufgabe als ehrenamtlicher Vormund,
- kontinuierliche Begleitung Ihrer Tätigkeit sowie
- Unterstützung durch Schulungen, Informationen, Beratung und regelmäßige Angebote.
Für die mit Ihrer Arbeit verbundenen Aufwendungen können Sie auf Antrag eine Aufwandspauschale vom zuständigen Gericht erhalten. Die Koordinatorin des Fachdienstes Jugend und Familie des Salzlandkreises unterstützt Sie dabei gern.
FAQs
Wieviel Zeit muss ich für eine ehrenamtliche Vormundschaft einplanen?
Der zeitliche Aufwand ist sehr individuell und hängt von den Bedarfen des Minderjährigen ab.
Mindestens ein persönliches Treffen pro Monat ist verpflichtend. Da es sich um ein freiwilliges Ehrenamt handelt und ein gefestigtes Vertrauensverhältnis geschaffen werden muss, ist es sinnvoll zusätzliche Kontakte anzubieten. Durchschnittlich sind ca. 10 Stunden im Monat realistisch. In der Kennenlernphase zu Beginn der ehrenamtlichen Vormundschaft und in schwierigen Zeiten kann der Zeitbedarf höher sein.
Was mache ich, wenn ich während der Vormundschaft auf Schwierigkeiten stoße?
Bei Fragen und Schwierigkeiten ist die Koordinierungsstelle des Fachdienstes Jugend und Familie des Salzlandkreises für Sie da und unterstützt mit Rat und Tat.
Wie lange dauert eine Vormundschaft?
Die ehrenamtliche Vormundschaft oder Pflegschaft endet entweder mit Erreichen der Volljährigkeit oder durch Entlassung durch das Gericht.
Die meisten Vormünder begleiten auch darüber hinaus auf freiwilliger Basis.
