Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Kinderbetreuung dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen soll die Entwicklung jedes Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden (gem. §1 des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt /KiFöG LSA).
Das Team Kinderbetreuungseinrichtungen ist Ihr Ansprechpartner für alle Angelegenheiten, die die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen im Salzlandkreis betreffen.
Des Weiteren liegt die planerische Gesamtverantwortung für Kindertageseinrichtungen beim Fachdienst Jugend und Familie.
So wird sichergestellt, dass ein quantitativ ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot von Betreuungsplätzen im Landkreis vorgehalten wird. Getragen wird diese Aufgabe durch die pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen.
Die Arbeit orientiert sich dabei u.a. an der rechtlichen Grundlage
- des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII),
- des Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA),
- des KiTa- Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG),
- des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) sowie
- der Tagespflegeverordnung (TagesPflVO).
Aufgaben / Funktionen der Fachaufsicht für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
- die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und dem Kinderförderungsgesetz von Sachsen – Anhalt,
- Erteilen der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen,
- die Erteilung und Änderung der Betriebserlaubnis,
- die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte
- die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen,
- die Beratung zu allen pädagogischen Inhalten und zum pädagogischen Konzept,
- Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls
Aufgaben / Funktionen der Fachberatung
- Beratung von Trägern, Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu pädagogischen Themen und Gesetzesgrundlagen (KiFöG, Bildungsprogramm "Bildung elementar")
- Begleitung von Trägern, Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen in pädagogischen Prozessen (z.B. Konzeptionen, Qualitätsmanagement, Übergang KiTa-Schule, Personalmanagement)
- Beratung von Eltern zur Erziehung, Betreuung und Bildung derer Kinder in Kindertageseinrichtungen
- Projektbezogene Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen
- Organisation von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte
- Vernetzung zwischen Einrichtungen
- Mitwirkung in unterschiedlichen Gremien der Kreisverwaltung
weitere Aufgabenfelder
- Auswärtige Betreuung und Fremdbetreuung (gem. §12c KiFöG)
- Anerkennung von Fach- und Hilfskräften in Kindertageseinrichtungen
- Bearbeitung von Förderprogrammen: Informationsweitergabe an Träger, Antragsbearbeitung und -entscheidung, Auszahlung der Mittel einschließlich Verwendungsnachweisprüfung
- Aktuelles Förderprogramm: Ganztagsausbau
KITA-Fachberatung
Ansprechpartner
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Formulare
- Antrag auf Zustimmung zur Betreuung eines Kindes außerhalb seines gewöhnlichenen Aufenthaltes
- Änderungsantrag Betriebserlaubnis
- Änderungsmeldung Personaleinsatz
- Erstantrag Betriebserlaubnis
- Meldebogen Schließung
- Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Artikel 13 EU-DSGVO
- Gesamtübersicht - Personal in einer Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes (Richtlinien Ganztagsbetreuung VVII)
- Arbeitspapier zur Meldepflicht gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zum Schutz von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
- Meldebogen - Anzeige gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII - Besonderes Vorkommnis
KITA-Kostenbeiträge
Unser Team ist Ansprechpartner für Familien im Salzlandkreis rund um das Thema Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung. Wir beraten Eltern und Sorgeberechtigte zu den gesetzlichen Regelungen nach § 90 Abs. 4 SGB VIII und prüfen Anträge auf ganze oder teilweise Übernahme von Kostenbeiträgen für den Besuch des Kindergartens und Hort.
Ziel unserer Arbeit ist es, Familien zu entlasten und sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern, Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung haben.
Unser Team berät Sie gern persönlich zu Ihren Fragen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
- Die Übernahme gilt nicht automatisch, sondern nur nach Antragstellung.
- Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse müssen mitgeteilt werden.
Voraussetzungen
Die (Teil)Übernahme des Kostenbeitrags für die Kindertageseinrichtung erfolgt dann, wenn die Belastung durch die Kostenbeiträge für die Eltern unzumutbar ist.
Unzumutbar ist die Belastung in jedem Fall, wenn Eltern
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Bürgergeld),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
- Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII,
- Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG,
- Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beziehen,
- Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
erhalten.
Darüber hinaus ist für die Feststellung der Zumutbarkeit die Regelungen der §§ 82 bis 85, 87 und 88 SGB XII anzuwenden.
Einzureichende Unterlagen
- Ausgefüllte Antragsformulare,
- Kostenbeitragsbescheid des Kindes für den Besuch der Kindertageseinrichtung,
- (vollständige) Leistungsbescheide bei Bezug von Sozialleistungen sowie
- weitere Einkommensnachweise der Eltern*, wenn keine Sozialleistungen bezogen werden
*Lebt ein Kind bei der Antragstellung nur mit einem Elternteil zusammen, tritt dieser an die Stelle der Eltern. Angaben zum Einkommen des nicht im Haushalt lebenden Elternteils sind in diesem Fall nicht erforderlich. Erfolgt die Betreuung des Kindes durch die Eltern im Rahmen eines Wechsel- oder Nestmodells, sind für die Prüfung des Leistungsanspruches die Einkünfte beider Elternteile heranzuziehen.
Ansprechpartner
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Formulare
- Antrag auf Übernahme von Kostenbeiträgen
- Anlage 3 - Antrag auf einen erweiterten Ganztagsplatz ab dem 01.08.2019 entsprechend § 3 Abs. 4 KiFöG
- Anlage 3 a - Antrag auf einen erweiterten Ganztagsplatz für die Ferienbetreuung im Hort ab dem 01.08.2019 entsprechend § 3 Abs. 4 KiFöG
- Anlage 5 - Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Artikel 13 EU-DSGVO
