Happy family on summer walk

Bundeselterngeld

Unser Team ist zuständig für die Bearbeitung und Beratung rund um das Bundeselterngeld. Wir unterstützen Eltern mit Wohnort im Salzlandkreis bei allen Fragen zu Anspruch, Antragstellung und Auszahlung von Elterngeld.

Das Bundeselterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt ihres Kindes, wenn sie ihr Einkommen reduzieren oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um ihr Kind zu betreuen. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Elterngeld steht auch den Eltern zu, die vor der Geburt kein Einkommen erzielt hatten.

Unser Team berät Sie gern zu den Voraussetzungen, den benötigten Unterlagen und zur optimalen Gestaltung Ihres Elterngeldbezugs.

  • Elterngeld muss schriftlich beantragt werden.
  • Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
  • Eine rückwirkende Zahlung ist nur für maximal drei Lebensmonate möglich.
  • Elterngeldarten

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus.
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen

  • Voraussetzungen

    Elterngeld können Eltern beantragen, wenn sie:

    • ihr (Adoptiv)Kind selbst betreuen und erziehen,
    • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
    • nach der Geburt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
    • einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich hier aufhalten.
  • Leistung

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer von Ihnen für welchen Zeitraum Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt erzielt hatten und welchen Sie zum Elterngeldbezug erhalten werden – jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich (Variante Basiselterngeld).

  • Einzureichende Unterlagen

    • Ausgefüllte Antragsformulare
    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum oder
    • Leistungsbescheid bei Bezug von Sozialleistungen

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
  • Ansprechpartner

    Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt den zuständigen Mitarbeiter:

    Buchstabenbereich A - G

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Buchstabenbereich H - O

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Buchstabenbereich P - Z, Ä, Ö, Ü

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Formulare

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