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Kreiselternrat | Kreisschülerrat

Aktuelles

  • Wahl 2025 | Kreiselternrat und Kreisschülerrat

    Am 09. Oktober 2025 fand in den Räumlichkeiten der Sekundarschule ,,Am Tierpark" in Staßfurt die Wahl zum Kreiselternrat statt. Herr Kay Lorenz wurde als Vertreter der Grundschule Beesenlaublingen zum Vorsitzenden gewählt. Frau Sarah Lemsch als Vertreterin der Grundschule ,,Am Prinzeßchen" Barby wurde als dessen Stellvertreterin gewählt. 

    Der Kreiselternrat 2025 besteht aus 50 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei 2 Mitglieder zusätzlich als Ersatzmitglied einer anderen Schulform gewählt wurden. Die Aufgabe des Kreiselternrates besteht darin, die Interessen der Eltern und Schüler zu vertreten. Er steht auch als Ansprechpartner für Lehrer und Erzieher in unserem Landkreis zur Verfügung. Der Kreiselternrat ist die Verbindung zwischen den Schulen, Schülern, Eltern, Schulträgern, Landeselternrat und Bildungsministerium. Das Gremium arbeitet an Problemen und Fragen, die für die Schulen von Bedeutung sind, mit und leitet sie zur Bearbeitung an die entsprechenden Stellen weiter.

    Ebenfalls am 09. Oktober 2025 fand in den Räumlichkeiten der Sekundarschule ,,Am Tierpark" in Staßfurt die Wahl zum Kreisschülerrat statt. Lucienne Balke wurde als Vertreterin des Gymnasiums ,,Stephaneum" Aschersleben zur Sprecherin gewählt. Zur Stellvertreterin wurde Ellie Mertens als Vertreterin der Freien Gemeinschaftsschule ,,Adam Olearius" Aschersleben gewählt. 

    Der Kreisschülerrat 2025 besteht aus 32 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern Der Kreisschülerrat erörtert alle Fragen, die für die Schüler/innen im Landkreis von besonderer Bedeutung sind und trägt Probleme den jeweiligen Schulträgern vor. Er kann zu diesen Themen Vorschläge abgeben und Stellung beziehen. Der Kreisschülerrat vertritt die Interessen der Schüler:innen, nicht der Schulleitung.

    Die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl 2025 erfolgte im Amtsblatt Nr. 08/2025.

Kreiselternrat

Der Kreiselternrat ist der Interessenvertreter der Elternschaft aller Schulformen im Salzlandkreis.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreiselternrates sind die §§ 60 und 62 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der ab 9. August 2018 geltenden Fassung:


Kontakt Kreiselternrat


Mitgliederliste

Kreisschülerrat

Der Kreisschülerrat ist der Interessenvertreter der Schülerschaft aller Schulformen im Salzlandkreis. 


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Arbeit des Kreisschülerrates sind die §§ 50 und 52 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der ab 09. August 2018 geltenden Fassung:


Mitgliederliste

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