Ausbildungsförderung
Allgemeine Hinweise:
Für die Feststellung Ihres Anspruches auf Ausbildungsförderung ist es erforderlich, dass Sie in den Formblättern sämtliche Fragen beantworten.
Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur so kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.
BAföG
Das BAföG ist eine finanzielle Unterstützung des Lebensunterhaltes vom Staat für Jugendliche und junge Erwachsenen, die eine erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen und Kollegs absolvieren.
Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten aber nur dann BAföG, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen können, beispielsweise, wenn ihr Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.
Ausbildungsförderung kann auch beim Besuch eines Studium an Akademien und Hochschulen beantragt werden. Hier ist jedoch das entsprechende Studentenwerk zuständig.
Auf dem Portal des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden Sie alle notwendigen Erläuterungen und Hinweise zur Antragstellung.
AFBG
Mit dem AFBG, auch Aufstiegs- oder Meister-BAföG genannt, werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss für Aufstiege und Qualifikationen, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses liegen, vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. Es ist möglich, Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt zu beantragen.
