Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen

Aufenthaltstitel für die Ausbildung
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens 2 Jahre dauert.

    Sie sollten das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.

    Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu zwei Wochen möglich.

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie:

    • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen
    • einen Schulabschluss haben, der Ihnen einen Hochschulzugang ermöglicht oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist befristetet. Sie kann maximal für bis zu 9 Monate erteilt werden.

    Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde

  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 100,00 €
    Vorkasse: Nein
    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

    Gebühr: 50,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html
    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.

    Antragsfrist: 8 Wochen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Geltungsdauer: 9 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Personen aus dem Ausland, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren wollen, aber noch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungssuche erhalten
    • sie müssen:
      • über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen,
      • die Lebensunterhaltssicherung nachweisen und
      • einen Schulabschluss, der sie zu einem Hochschulzugang berechtigt vorweisen oder
      • einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen
    • die Aufenthaltserlaubnis ist befristetet Aufenthaltstitel. Sie wird höchstens für bis zu 9 Monate erteilt, Verlängerung ist ausgeschlossen
    • Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie für Probebeschäftigungen von bis zu insgesamt zwei Wochen
    • für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fällt eine Gebühr an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
  • Urheber

  • Typisierung

    2/3

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.