Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse T, umgangssprachlich "Großer Traktorführerschein", dürfen Sie folgende Fahrzeuge mit Anhängern fahren:

    • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (von 16 bis 18 Jahren: 40 km/h)
    • für diese Zwecke bestimmte und eingesetzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

    Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

    Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nur bedingt in anderen Ländern.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Fahrerlaubnisbehörde

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angaben zur Fahrschule
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T
    • mit der Fahrerlaubnisklasse können Antragstellende forst und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h fahren (jeweils auch mit Anhängern)
    • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
  • Typisierung

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