Arbeitsschutz-Beratung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

    Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

    • technischen Arbeitsschutzes,
    • sozialen Arbeitsschutzes,
    • medizinischen Arbeitsschutzes und
    • der betrieblichen Gesundheitsförderung.

    ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

    Die Einhaltung der entsprechenden staatlichen Vorschriften wird durch den Fachbereich des Landesamtes für Verbraucherschutz mit seinen Regionalbereichen überwacht.

     

  • Typisierung

    6

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular-Barrierefreiheit zukommen lassen.

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